Rechtliche Pflichten beim Influencer-Marketing

Viele Unternehmen nutzen Social Media-Kanäle für Werbezwecke als effektive und preiswerte Variante. Dabei kommt dem „Influencer-Marketing“ zunehmend eine große Bedeutung zu. Die Inhalt erzeugenden Blogger und Influencer, Werbeagenturen und werbetreibenden Unternehmen sollten dabei einige Aspekte berücksichtigen, um nicht unbeabsichtigt Schleichwerbung zu betreiben. Ein Leitfaden der Wettbewerbszentrale beantwortet viele Fragen zu den rechtlichen Pflichten beim Influencer-Marketing.
Werbetreibende Unternehmen sollten die folgenden Hinweise beim Werben auf Instagram berücksichtigen:
  • Kommerziellen Zweck der Beiträge für den Social-Media-Nutzer auf den ersten Blick und ohne Zweifel erkennbar machen!
  • Klare Identifikation des werbetreibenden Unternehmens ermöglichen!
  • Verkaufsfördernde Maßnahmen und Gewinnspiele erkennbar und die Bedingungen leicht zugänglich darstellen!
  • Den Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“ deutlich am Anfang des Beitrages oder direkt auf dem Bild oder Video platzieren, sodass die werbliche Absicht vor dem Lesen des Beitrages wahrnehmbar ist!
  • Kennzeichnungspflicht auch beim Einstellen von „Stories“ berücksichtigen!
  • Vorab mit den Influencern zu der Kennzeichnung der Werbung absprechen!