Informationen zum Geldwäschegesetz
Eintrag ins Transparenzregister Pflicht
Unternehmen sollten der Eintragungspflicht schnellstmöglich nachkommen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
FIU-Registrierungspflicht
Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.
„Kennen Sie Ihren Kunden?" - Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Hier finden Sie ein gemeinsames Merkblatt (Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen) der Länder der Bundesrepublik Deutschland, eingestellt von der Bezirksregierung Arnsberg.
Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz
Die Unternehmen erhalten zur Zeit Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Geldwäsche: Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Nationale Risikoanalyse
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Oktober 2019 die Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Es besteht also Handlungsbedarf in vielen Unternehmen.