Informationen zum Geldwäschegesetz

Unternehmen sollten der Eintragungspflicht schnellstmöglich nachkommen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Die Unternehmen erhalten zur Zeit Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters.