Informationen zum Geldwäschegesetz

Eintrag ins Transparenzregister Pflicht

Unternehmen sollten der Eintragungspflicht schnellstmöglich nachkommen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

FIU-Registrierungspflicht bis zum 1.1.2024

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 01.01.2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

"Kennen Sie Ihren Kunden?" - Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Hier finden Sie ein gemeinsames Merkblatt (Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen) der Länder der Bundesrepublik Deutschland, eingestellt von der Bezirksregierung Arnsberg.

Bundestag beschließt Verschärfung der strafrechtlichen Geldwäsche

Am 11.02.2021 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung die Novellierung des Geldwäsche-Straftatbestands (§ 261 StGB) beschlossen. Dieser wird erheblich ausgeweitet, da jegliche Straftat künftig eine Vortat für Geldwäsche sein kann (sog. All-Crime-Ansatz).

Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Die Unternehmen erhalten zur Zeit Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters.

BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Geldwäsche: BMF veröffentlicht Nationale Risikoanalyse

Das Bundesministerium der Finanzen BMF hat am 21.10.2019 die Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Es besteht also Handlungsbedarf in vielen Unternehmen.