Informationen zum Geldwäschegesetz

Eintrag ins Transparenzregister Pflicht

Unternehmen sollten der Eintragungspflicht schnellstmöglich nachkommen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

FIU-Registrierungspflicht

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

„Kennen Sie Ihren Kunden?" - Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Hier finden Sie ein gemeinsames Merkblatt (Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen) der Länder der Bundesrepublik Deutschland, eingestellt von der Bezirksregierung Arnsberg.

Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Die Unternehmen erhalten zur Zeit Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Geldwäsche: Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Nationale Risikoanalyse

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Oktober 2019 die Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" vorgelegt. Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Es besteht also Handlungsbedarf in vielen Unternehmen.