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  4. Informationen zum Geldwäschegesetz
Nr. 4584904

Informationen zum Geldwäschegesetz

Eintrag ins Transparenzregister Pflicht

Unternehmen sollten der Eintragungspflicht schnellstmöglich nachkommen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Link: Eintrag ins Transparenzregister Pflicht
FIU-Registrierungspflicht

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Link: FIU-Registrierungspflicht
„Kennen Sie Ihren Kunden?" - Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Hier finden Sie ein gemeinsames Merkblatt (Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen) der Länder der Bundesrepublik Deutschland, eingestellt von der Bezirksregierung Arnsberg.

Externer Link: „Kennen Sie Ihren Kunden?" - Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Die Unternehmen erhalten zur Zeit Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters.

Link: Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Externer Link: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
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Natalie Weskamp
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  • 02331 390-341
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Sandra von Heine
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Unsere Anschrift:

SIHK zu Hagen
Bahnhofstraße 18
58095 Hagen

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