Wahl der Rechtsformen

Beim Start in die Selbstständigkeit ist die Frage nach der Rechtsform des Unternehmens wesentlich. Auch während der Lebensdauer des Unternehmens ist es sinnvoll, die Rechtsform im Blick zu behalten, da sich Gegebenheiten wie zum Beispiel Haftungsrisiko und Wachstum im Laufe des Unternehmensbestandes ändern können. Auch steuerrechtliche Überlegungen spielen in diesem Zusammenhang immer eine Rolle.
Für die Wahl der Rechtsform sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Wie viel Eigenkapital kann aufgebracht werden?
  • Wie viele Personen möchten das Unternehmen gründen?
  • Soll das Unternehmen eigen- oder fremdgeführt werden?
  • Soll das Risiko für eine persönliche Haftung beschränkt werden?
  • Soll das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden?
  • Handelt es eine Neben- oder Haupttätigkeit?
  • Welche Gründungsformalitäten müssen beachtet werden?
  • Wie umfangreich werden die Buchführungspflichten?
Grundsätzlich werden Unternehmen in Kleingewerbe und eingetragene Firmen unterteilt. Kleingewerbetreibende sind Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese sind nicht im Handelsregister eingetragen, sondern melden ihr Gewerbe bei dem Ordnungs- bzw. Gewerbeamt der zuständigen Kommune an. Bei der GbR müssen alle Gesellschafter das Gewerbe anmelden. Ein schriftlicher Vertrag zwischen den Gesellschafter ist jedoch dringend empfehlenswert. Die Formalitäten für den Start als Kleingewerbe sind relativ gering, da mit erfolgter Gewerbeanzeige ein erlaubnisfreies Gewerbe bereits beginnen kann.
Die Formalitäten für die Eintragung einer Firma in das Handelsregister sind grundsätzlich umfangreicher. Neben einer Gewerbeanmeldung ist dann auch der Gang zum Notar notwendig, da eine Eintragung in das Handelsregister nur in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar erfolgen kann. Für die Eintragung in das Handelsregister stehen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung. In Frage kommen hierfür der Einzelkaufmann, Personenhandelsgesellschaften wie zum Beispiel die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft. Des Weiteren gibt es Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. Die Unterschiede bei den Rechtsformen ergeben sich aus Kapitaleinlagen, Haftungsrisiko und Gründungsgesellschaftern. Bei Personengesellschaften gibt es mindestens einen Gesellschafter, der mit seinem Geschäfts- und mit seinem Privatvermögen haftet, es gibt jedoch keine Kapitaleinlage. Die Anmeldeformalitäten für die Eintragung in das Handelsregister sind verhältnismäßig gering.
Bei Kapitalgesellschaften haftet die Gesellschaft in der Regel nur mit ihrem Stammkapital, das allerdings bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro beträgt und bei einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000 Euro. Nur die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden, wobei nur eine Bargründung möglich ist. Die Gründungsformalitäten für Kapitalgesellschaften sind umfangreich, so dass auch die Gründungskosten recht hoch ausfallen. Zur Erleichterung der Gründung kann hier auch in bestimmten Fällen auf eine Gründung per notariellem Musterprotokoll zurückgegriffen werden, was sich auch bei den Gründungskosten bemerkbar macht.