Aufruf: Handelsrichterin oder Handelsrichter werden!
Kaufleute im Ehrenamt: Wenn Sie Ihr unternehmerisches Know-how praktisch einbringen und etwas „Gerichtsluft“ schnuppern möchten, kann eine ehrenamtliche Tätigkeit als Handelsrichter oder Handelsrichterin für Sie genau das Richtige sein.
Regelmäßig darf die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer Geschäftsleute für die Tätigkeit als Handelsrichter/-in am Landgericht Hagen vorschlagen.
Jeweils zwei Handelsrichter/-innen unterstützen den/ die vorsitzende/n Berufsrichter/-in bei der Kammer für Handelssachen am Landgericht Hagen bei der Entscheidungsfindung. Die Kammer ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen, zum Beispiel bei unlauterem Wettbewerb. Voraussetzung für die Aufnahme des Ehrenamtes ist eine kaufmännische Tätigkeit, das heißt Handelsrichter/-innen sind Kaufleute, Vorstandsmitglieder oder innerhalb der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft tätig. Sie werden dann für eine Dauer von fünf Jahren berufen. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Tätigkeit als Handelsrichter/-in. Interessierte Kaufleute können sich gerne bei der unten genannten Ansprechpartnerin melden.
17. April 2025