Fortbildung für Sachverständige

Einführung

Sachverständige müssen sich mit immer komplexer werdenden Fragestellungen beschäftigen. Um den Anforderungen der zukünftig stark digitalisierten Welt gerecht zu werden, ist es für Gutachter unerlässlich, sich ständig fort- und weiterzubilden. Während bei freien Sachverständigen die Fortbildung praktisch von diesen selbst abhängt, sind die öffentlich bestellten Sachverständigen zur Fortbildung verpflichtet. 

Fortbildung für öffentlich bestellte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige sind nach der für sie geltenden Sachverständigenordnung ihrer Bestellungskörperschaft zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass sie sich mit dem Stand der Technik und der Wissenschaft fortentwickeln und fähig sind, Gutachten zu erstatten. Wichtig ist, dass sie über die für ihr Bestellungsgebiet maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen und einschlägigen Erfahrungssätze, Methoden und Lehrmeinungen, die als zweifelsfrei richtig und zuverlässig anerkannt sind, informiert sind und diese beherrschen. Zur Fortbildung zählen u. a. 
  • regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen,
  • fachlicher Erfahrungsaustausch, z. B. auf Fachkongressen, Sachverständigentagen, mit Kollegen und einschlägigen Institutionen,
  • Eigenstudium einschlägiger Fachliteratur,
  • ergänzend: einschlägige Referententätigkeit. 
Art und Anzahl der Fortbildungen öffentlich bestellter Sachverständiger richtet sich nach dem jeweiligen Sachgebiet. Daher ist eine generelle Aussage, wie viele Seminare in einer Bestellungsperiode (i. d. R. fünf Jahre) absolviert und nachgewiesen werden müssen, kaum möglich. Im Einzelfall sollte diese Frage mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer erörtert werden.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige soll sich nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch im allgemeinen Sachverständigenwissen, z. B. im Sachverständigenrecht, weiter entwickeln und auf dem aktuellen Stand halten. Allgemeines Sachverständigenwissen vermitteln Seminare zu Themen wie z. B.:
  • Gutachtentechnik (Aufbau, Inhalt, Formulierung),
  • Sachverständigenrecht und -praxis,
  • Grundlagen der Sachverständigentätigkeit,
  • Tätigkeit als Gerichts-/Privat-/Schiedsgutachter,
  • Durchführung von Ortsbesichtigungen,
  • Umgang mit Beweisbeschlüssen,
  • Vergütung,
  • Haftung, 
  • Rhetorik und Kommunikation,
  • Büroorganisation (z. B. Umgang mit Beschwerden),
  • Datenschutz und Datensicherheit,
  • IT-Schulungen,
  • Fototechnik,
  • Sprachen (falls es das Sachgebiet erfordert),
  • softskills wie z. B. 
    • Problemlösungskompetenz,
    • Stressresistenz,
    • Kommunikationsfähigkeit,
    • Selbstmanagement.

Fortbildung von Sachverständigen auf dem Weg zur öffentlichen Bestellung

Vor einer öffentlichen Bestellung stellt sich oft die Frage, welche Weiterbildungen für das Bestellungsverfahren erforderlich sind. Hier ist es ratsam, zunächst eine/n Fachmann/-frau aus der Praxis zu befragen, wie der Weg zur öffentlichen Bestellung mittel- bis langfristig aussehen könnte.
Darüber hinaus kann auch die IHK Tipps geben. Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis beinhaltet alle in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verschiedener Bestellungskörperschaften (ausgenommen Handwerkskammern). Ggf. gelingt so der eine oder andere Kontakt, um zu netzwerken oder ggf. zu hospitieren. 
Für eine öffentliche Bestellung müssen aber auf jeden Fall grundlegende Rechtskenntnisse (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) vorhanden sein. Gewöhnlich haben Bewerber für eine öffentliche Bestellung wenig bzw. keine praktischen Erfahrungen mit Gerichtsgutachten. Wesentliches Element der öffentlichen Bestellung ist jedoch die Gerichtsgutachtertätigkeit. So muss jeder Sachverständige nach seiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung in der Lage sein, Gerichtsgutachten erstellen oder mündliche Anhörungen wahrnehmen zu können. Das erfordert gute Vorbereitung, was z. B. die Gutachtentechnik, aber auch die Durchführung von Ortsterminen oder das Verhalten vor Gericht angeht. Bis zu einer Bestellung ist Grundwissen der Sachverständigentätigkeit durch in der Regel drei Seminare nachzuweisen. Beispiele für geeignete Seminare sind oben genannt. 

Anbieter von Seminaren

Ein Anbieter von Seminaren ist bspw. das Institut für Sachverständigenwesen. Unter unten aufgeführtem Link finden Sie eine Vielzahl von verschiedenen Seminaren bzw. Fortbildungsmöglichkeiten, die von dem Institut angeboten werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Seminaranbieter. Für Inhalt und Qualität der angebotenen Veranstaltungen übernimmt die SIHK zu Hagen keine Gewähr. Die Nennung bedeutet keine Empfehlung.

Allgemeine Literatur für Sachverständige 

Auf der Homepage des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) findet sich eine Literaturzusammenstellung zum allgemeinen Sachverständigenwesen. Die Liste ist nicht abschließend.

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August 2023