Bundesweit erster Sachverständiger für Trampoline bestellt
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erweitert Bestellungsgebiet
Herr Krafzik, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, für Spielplatzgeräte wurde für fünf weitere Jahre wiederbestellt und konnte seinen Bestellungstenor um das Sachgebiet „Trampoline“ erweitern.
Der Sachverständige ist Experte auf dem Gebiet Sicherheitsprüfungen von Spielplätzen. Basierend auf der neuen Norm DIN EN ISO 23659 gelten nun auch für Trampoline erhöhte Sicherheitsanforderungen. Dies führt dazu, dass Trampoline vermehrt Streitgegenstand von Gerichtsverhandlungen werden. Herr Krafzik ist seit Jahren Mitglied in DIN-Normen Ausschüssen und war maßgeblich an der neuen DIN-Vorschrift beteiligt.
Durch die Tenorerweiterung kann er nun auch den Gerichten seine besondere Sachkunde auf dem Sachgebiet Trampoline zur Verfügung stellen.
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06.02.2025