International

INCOTERMS (International Commercial Terms)

Die wichtigsten Neuerungen durch die Fassung 2020
  • Die Incoterms® Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein “Terminal” sein muss.
  • Die Incoterms® 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung
  • Übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks
  • Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an
  • Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der  Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln passen das Regelwerk an die neuen, globalen Handelspraktiken an.
Die Incoterms® sind das offizielle Regelwerk der "International Chamber of Commerce" (ICC), Paris, zur Auslegung der in internationalen Lieferverträgen hauptsächlich verwendeten Vertragsformeln. Seit der Schaffung der Incoterms® durch die ICC im Jahre 1936 wurde dieses weltweit unumstrittene Standardwerk regelmäßig überarbeitet, um mit den Entwicklungen im internationalen Handel Schritt zu halten.

Zweck der Incoterms®  ist die Schaffung einheitlicher Regelungen für die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen. Die Verteilung der Transportkosten oder auch der Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf dem Transport werden neben vielen anderen Fragen anhand einfacher Bedingungen für die technische Durchführung des Transportes einheitlich und branchenunabhängig geregelt. Aus den unterschiedlichen Handelsgewohnheiten in den jeweiligen Ländern resultierende Missverständnisse und Auseinandersetzungen und der damit verbundene Aufwand an Zeit und Kosten lassen sich auf diese Weise vermeiden.

Ebenso wenig treffen sie Regelungen für den Transportvertrag mit dem Spediteur, den Versicherungsvertrag, den Bankvertrag und sonstige Geschäfte, die der Verkäufer oder Käufer zur Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Pflichten einzugehen hat.

Bei der Verwendung von Incoterms® sollte grundsätzlich der Zusatz "Incoterms®  2020" angefügt werden, um klarzustellen, dass die aktuelle Version angewendet wird. 

Klauseln für alle Transportarten (Multimodal)

EXW
Ex Works / Ab Werk
(der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort wie z.B. Werk, Fabrik Lager etc. zur Verfügung stellt)
FCA
Free Carrier / Frei Frachtführer
(bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen – möglichst genau – benannten Ort liefert)
CPT
Carriage paid to / Frachtfrei
(heisst, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort liefert (sofern ein solcher vereinbart wurde), und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die hierfür entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.
CIP
Carriage and Insurance paid to / Frachtfrei versichert
(bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (sofern vereinbart) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.
DAP
Delivered at Place / Geliefert benannter Ort
(bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt die Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen).
DPU
Delivered at Place Unloaded DPU / Geliefert benanter Ort entladen
"Geliefert benannter Ort entladen" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und an einem benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung am benannten Bestimmungsort entstehen.
DDP
Delivered Duty paid / Geliefert verzollt
(bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt.

Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport

FAS
Free Alongside Ship / Frei Längsseits Schiff
(heisst, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des   Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.)
FOB
Free on Board / Frei an Bord
(bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert. Die Gefahr des Verlustes oder    der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.
CFR
Cost and Freight / Kosten und Fracht
(bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffes liefert.)
CIF
Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht
(bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.)
Traditionell wurden die Incoterms® in internationalen Verträgen verwandt. Sie können aber auch in nationalen Verträgen angewandt werden, was dem Wegfall der Zollformalitäten in Freihandelszonen wie der Europäischen Union Rechnung trägt.

Wichtig für die Auslegung

… der Klauseln ist,
  1. dass die Incoterms® ausdrücklich in den Kaufvertrag einbezogen sind,
  2. der/die Ort/Orte oder Hafen/Häfen des jeweiligen Übergangs so genau wie möglich benannt wird/werden,
  3. sie für Ware und Beförderungsmittel geeignet sein muss,
  4. dass die Regeln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten (sie sagen z.B. nichts über Kaufpreis, Zahlungsabwicklung, Eigentumsübergang oder Rechtsfolgen eines Vertragsbruchsaus)
Maßgeblich für die Anwendung der Incoterms® sind der englische Wortlaut und die entsprechenden Erläuterungen der ICC.
Das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - Incoterms® 2020 - ist als zweisprachige Ausgabe (Deutsch/Englisch) erhältlich bei der ICC Deutschland oder im Buchhandel unter der ISBN: 978-3-929621-73-0.
Herausgabe und Vertrieb der Incoterms® 2020:
ICC Deutschland e. V.
Wilhelmstraße 43G, 10117 Berlin
Telefon 030 2007363-00, Telefax 030 2007363-69
icc@icc-deutschland.de, www.icc-deutschland.de
Weitere Informationen zu den Incoterms® selbst und zu den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Regelwerk finden sich auf der Homepage der Internationalen Handelskammer(ICC) in Paris unter http://www.iccwbo.org und der ICC Deutschland unter www.icc-deutschland.de.