International

China

Visumbefreiung für Staatsangehörige aus Deutschland

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf teilt mit:
“Vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, die Visumfreiheit genießen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.”
Für weitere Fragen können Sie direkt das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf kontaktieren:
Tel.: +4921190996390 (Dienstag und Donnerstag 15:30 – 17:30 Uhr), außer an Feiertagen), E-Mail: dus@csm.mfa.gov.cn, Web: http://dusseldorf.china-consulate.gov.cn/det/

08.12.2023

Exportkontrollgesetz der VR China am 1. September 2021 in Kraft getreten

Das chinesische Datensicherheitsgesetz (Data Security Law, DSL) soll Datenaktivitäten regulieren und die allgemeine Datensicherheit verbessern. Das Gesetz fügt dem komplexen Rechtssystem eine weitere Ebene hinzu, nicht zuletzt, weil es nicht nur für elektronische und nicht-elektronische Datenaktivitäten innerhalb Chinas gilt, sondern auch eine extraterritoriale Komponente hat. Das heißt, grundsätzlich sind auch der
grenzüberschreitende Datentransfer und Aktivitäten im Ausland betroffen, wenn die Volksrepublik China ihre ökonomischen Interessen und nationale Souveränität berührt sieht. Die Nichteinhaltung des Gesetzes wird Verwaltungsstrafen und Geldbußen sowohl für Unternehmen als auch für deren Vertreter nach sich ziehen.
Wie schon nach der Einführung des Cybersecuritygesetzes von 2017, entwickelt das Gesetz die Konzepte der „Schlüsseldaten und wichtigen Daten“ sowie der „strengen Sicherheitsmaßnahmen“ und deutet somit darauf hin, dass weitere, konkretisierende Vorschriften wie ein "Katalog wichtiger Daten" folgen werden. Unternehmen wird empfohlen, sich so bald wie möglich mit den Inhalten und Vorschriften des Gesetzes zu
beschäftigen und daraus resultierende Maßnahmen zeitnah einzuleiten. Die AHK China hat ein praktisches Merkblatt mit den wichtigsten Vorschriften und ersten Empfehlungen für Unternehmen erstellt und gibt gerne auch wietere Auskünfte.
Im Downloadbereich rechts finden Sie hierzu  eine zusammenfassende Information des DIHK sowie das Merkblatt der AHK
12.08.2021

Chinesische Regierung veröffentlicht Warenliste mit besonderen Lizenzen für Dual-Use-Güter

Das chinesiche Wirtschaftsministerium MOFCOM hat laut DIHK eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use-Güter bei der Ein-und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen. (Bisher liegt noch keine englische Übersetzung vor.)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem im Downloadbereich stehenden Dokument.
25.03.2021

 Einführung des Corporate-Social-Credit-System (CSCS) in der VR China
Das AHK/IHK-Netzwerk bietet Leitfaden zur Hilfestellung an
Weltweit wurde in den letzten Monaten viel über das chinesische „Social-Credit-System“ (CSCS) diskutiert, welches das Verhalten der Bürger bewerten und beeinflussen wird. Übersehen wurde dabei häufig, dass das System national zunächst vor allem für Unternehmen gilt. International aufgestellte Unternehmen mit einer Präsenz auf dem chinesischen Markt stellt das in Zukunft, unabhängig von Größe und Eigentümerstruktur, vor ziemliche Herausforderungen, da das datenbasierte System Unternehmen oder auch verantwortliche Personen im Unternehmen anhand einer Vielzahl an Ratings wie z.B. der Kreditwürdigkeit, Zoll, Steuern, Umweltschutz, Produktqualität, E-Commerce, Cyber- und Arbeitssicherheit, aber auch der Einhaltung verschiedener Compliance-Regeln bewertet.
Seitdem sind eine Reihe von Fragen zu diesem Plan aufgetaucht: Welche Auswirkungen sind auf ein Unternehmen zu erwarten? Welche Daten werden erhoben? Und wie sollte sich ein Unternehmen auf das CSCS vorbereiten?
Um das CSCS besser zu verstehen und vor allem, um die Vorbereitung für Unternehmen auf das CSCS zu erleichtern, hat die Deutsche Handelskammer in China eine Handreiche – "Practical Guide to China’s Corporate Social Credit System" - erstellt. Dieser Leitfaden hilft Unternehmen, eine Selbsteinschätzung der aktuellen Ratings durchzuführen und unterstützt bei den ersten Schritten des Datenmonitoring
Bitte klicken Sie hier, um den Leitfaden herunterzuladen.
Die neuen Unternehmensratings werden auf den bisher bestehenden regulatorischen Strukturen aufbauen. Daher müssen Unternehmen Ressourcen für das Monitoring und die entsprechende Datenkorrektur rechtzeitig bereitstellen.
Um Unternehmen die Selbsteinschätzung noch einfacher zu machen, hat die AHK ergänzend zum Leitfaden auch eine Excel-Vorlage für die externe Datenflussanalyse zur Verfügung. Diese ist vor allem für Unternehmen mit China-Geschäft hilfreich, um den aktuellen Datenfluss zu Regierungsbehörden in China zu überwachen und öffentlich zugängliche Informationen über aktuelle Dateneinträge auszuwerten.
Bitte klicken Sie hier, um die Excel-Vorlage herunterzuladen.
Ansprechpartnerin bei der AHK Beijing (Deutsch, Englisch oder Chinesisch):
Veronique Dunai, Economic Policy Officer Tel.: +86-10 6539 6613, E-Mail: dunai.veronique@bj.china.ahk.de

Exporte nach China: Chinesischer Zoll verlangt geänderte Ursprungsbezeichnung bei Ursprung Taiwan

Die Zollbehörden der Volksrepublik China achten seit einigen Wochen bei Einfuhren von Waren
mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the
Promotion of International Trade (CCPIT). Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT gilt bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form eine Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren), Folgendes (unverbindliche Übersetzung des DIHK):

Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:

1. TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
2. TAIWAN, CHINA oder
3. CHINESE TAIWAN oder
4. TAIPEI, CHINA oder
5. CHINESE TAIPEI.

Verboten sind folgende Bezeichnungen:

1. REPUBLIC OF CHINA, oder ROC
2. REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW)
3. Die Worte TAIWAN oder TAIPEI alleine
4. TAIPEI, TAIWAN
5. TAIWAN/TAIPEI CHINA
6. CHINA-TAIWAN/TAIPEI
7. CHINA (TAIWAN/TAIPEI)

Aktuelle Hinweise verschiedener IHKs sowie der AHKs in China und in Taiwan bestätigen, dass es derzeit bei Nichteinhaltung zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann.
Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen. Hinweis: Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind ggfs. Kommata zu verwenden.
Grundsätzlich können alle fünf der oben genannten, vom CCPIT als zulässig vorgegeben Varianten genutzt werden.

06.08.2020

Zollanmeldung in der VR China

Zum 1. Juni 2018 sind in der Volksrepublik China Änderungen bezüglich des "China Customs Advance Manifest" (CCAM) für Luft- und Seefrachtsendungen sowohl bei der Einfuhr als auch der Ausfuhr in Kraft getreten. Hiervon betroffen sind Spediteure, Versender und Empfänger.
Laut der Deutschen Auslandshandelskammer in Shanghai werden für die CCAM-Ameldung folgende Angaben benötigt:
- Unternehmenscode und Telefonnummer des Versenders
- Unternehmensname und Anschrift des Empfängers
Der Unternehmenscode ist für deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-Id). Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden "9999+Handelsregisternummer", natürliche Personen "IDNummer der ID" oder "PASSPORT+Reisepassnummer".
Für chinesische Unternehmen ist der Unternehmenscode der
"Unified Social Credit Code" (Steuernummer). Wie bislang auch schon müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben.
Der chinesische Zoll wird in Zukunft auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung achten, Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig.
Die Änderungen betreffen die Volksrepublik China, nicht Hongkong.

Diverses

Der DIHK hat im Juli 2018 ein Factsheet zum Handelsstreit der USA mit China herausgegeben das u.a. Quellenangaben enthält. Weitere Infos finden Sie rechts im Download-Bereich.
Unter "Mehr zu diesem Thema" sind Informationen der AHK Peking zu Betrugsversuchen chinesischer Unternehmen/Privatpersonen hinterlegt.
Hinsichtlich Holzverpackungen gilt bei der Einfuhr in China der IPPC-Standard Nr. 15, Einzelheiten hierzu hält das Julius-Kühne-Institut vor.