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Warenverkehrsbescheinigungen T2L und T2LF werden am 1. März 2024 durch ein elektronisches System abgelöst

Mit T2L- oder T2LF-Dokumenten wird der Unionscharakter von Waren nachgewiesen, wenn diese innerhalb des Zollgebiets befördert werden. Hauptsächlich kommen diese im Seeverkehr zum Einsatz (beispielsweise bei Lieferungen nach Zypern oder Malta) wenn keine anderen Statusnachweise verwendet werden. Bislang werden diese in Papierform erstellt.

Ab dem 1. März 2024 ist nur noch die elektronische Form zulässig.

Die deutsche Zollverwaltung hat hierzu eine Fachinformation herausgegben.

Ab 2. Juni 2025 sollen auch als Statusnachweis dienende Warenmanifeste über das IT-System abgewickelt werden.

15.02.2024