Handel mit sensiblen Geschäftsdaten

Unternehmen aus Südwestfalen werden derzeit vermehrt unaufgefordert per E-Mail von Personen aus China kontaktiert, die die Vermittlung von Geschäften in verschiedenen Ländern in Aussicht stellen. Dabei wird auf bisherige Drittlandsgeschäfte des angeschriebenen Unternehmens verwiesen.
In die Mail ist ein Auszug aus einer Software bzw. Datenbank einkopiert, der Lieferungen des deutschen Unternehmens aus der jüngeren Vergangenheit in verschiedene Drittländer (Indien, Vietnam, Türkei, Sri Lanka) mit detaillierten Daten wie Käufer, Produktbeschreibung und Warenwert auflistet. Verständlicherweise führt dies zu Irritationen, wie solche sensiblen Daten über Geschäftsbeziehungen in fremde Hände gelangt sind. Viele dieser Dienstleister sitzen in der V.R. China und in den USA.
Derzeit scheint es, dass solche Daten in einigen anderen Ländern außerhalb der EU zum Teil frei zugänglich sind oder auch käuflich bei ausländischen Zollbehörden erworben werden können. In den USA z. B. soll die freie oder auch kostenpflichtige Verfügbarkat der Daten dem Freedom of Information-Act unterfallen.
Nach Auskunft der Deutschen Industrie- und Handelskammer sehen aktuell weder die Bundesregierung noch die EU eine rechtliche Handhabe, um gegen dieses Offenlegen von Lieferbeziehungen mit detaillierten Handelsdaten vorzugehen.

17.08.2023