NRW-Förderung für Elektromobilität

Die Landesregierung fördert die Anschaffung von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen (Pkw) sowie die Installation von Ladeinfrastruktur.

Beschaffung Elektrofahrzeuge

Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen für ambulante, soziale Dienste und Carsharing. Gefördert wird der Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen als Neu- oder Vorführfahrzeuge. Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind (aktuelle Liste).
Die Förderung erfolgt als Festbetrag von maximal 5.000 Euro je Fahrzeug. DieAntragstellung erfolgt bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Wichtig: Die Antragstellung muss vor dem Fahrzeugkauf erfolgen!
Ergänzend kann der Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen (Ausnahme: Leasingfinanzierungen) über das Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft finanziert werden.

Investitionen in Ladeinfrastruktur

Das Land NRW fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur, die über diegesetzlichen Vorgaben (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz -GEIG) hinaus geht, mit 40 bzw. 20 Prozent der Ausgaben. Das betrifft sowohl öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladesäulen und Wallboxen. Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Eine gute Übersicht bietet die Website ElektroMobilität.NRW
17.07.2025