Förderung für gewerbliche E-Lastenräder
Der Bund fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) sowie Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger) in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Antragsberechtigt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind private Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing!) mit 25% der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro. Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig.
Das Antragsverfahren ist ausführlich in Merkblättern der BAFA dargestellt. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt, aber noch keine Bestellung getätigt werden! Der Förderantrag kann ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden.
Alle notwendigen Informationen finden Sie bei derBAFA.
17.07.2025