Mikrologistik
Förderung für gewerbliche E-Lastenräder
Am 1. Oktober 2024 ist die neue E-Lastenfahrrad-Richtlinie für das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder in Kraft getreten. Die Förderhöhe liegt bei 25 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm läuft bis Juni 2027.
Antragsberechtigt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind private Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing!) mit maximal 3.000 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung und einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 170 kg. Sie müssen darüber hinaus serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein. S-Lastenpedelecs (bis zu 45 km/h) und E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Das BAFA führt eine Positivliste von E-Lastenfahrrädern, die die o.g. bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind. Bisher nicht in der LIste geführte Räder beurteilt das BAFA anhand des technischen Produktdatenblatts.
Das Antragsverfahren ist ausführlich im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dargestellt. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt, aber noch keine Bestellung getätigt werden! Der Förderantrag kann ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden.
03.01.2025