MID-Gutschein Digitalisierung

Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Gutscheinprogramme (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), die Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördern. Zudem können hier auch Investitionen in Hard-/Software bezuschusst werde. Hier finden Sie Informationen zum Programm „MID-Gutschein Digitalisierung“.

Was ist MID-Digitalisierung?

MID-Digitalisierung ist einer von drei Gutscheinen (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation) des Landes NRW für eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Mit dem Gutschein werden Tagessätze für externe Dienstleistungen durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft bezuschusst. Seit Mai 2023 sind auch Investitionen und Anschaffung von Hard- und Software in der Förderbaustein enthalten.

Was wird gefördert?

  • Zuschuss auf Dienstleitungen
Es werden Dienstleistungen zur Umsetzung von smarten Produkte und Produktionsverfahren unterstützt. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. KMU werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote so innovativ weiterzuentwickeln.
Anwendungsfälle können zum Beispiel AR- oder VR-gestützte Lösungen im Kundenservice oder ein intelligentes Backend sein, über das nicht nur Kursinhalte zur Verfügung gestellt werden, sondern auch deren Nutzung automatisiert ausgewertet wird. Aber auch maschinell ausgewertete Produktionsdaten zur Reduzierung von Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten sind denkbar. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden − reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.
  • Zuschuss auf Investitionen in Hard-/Software
Einerseits können Anschaffungen von branchenspezifischer Hard- und Software bezuschusst werden, die Abläufe effizienter und digitaler zu gestalten (z. B. CAM- und BIM-Software). Andererseits wird auch die Anschaffung von Dokumenten-Management-Software (DMS) und Waren- und Lagerwirtschaftssystemen gefördert. Unternehmen können so wichtige Schritte hin zu einem papierlosen Büro gehen und sich gleichzeitig effizienter und nachhaltiger aufstellen.
Beispiele zu beiden Zuschussverfahren finden sich in der Förderbekanntmachung.

Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:
  • Für kleine Unternehmen:
    MID-Digitalisierung: 80 Prozent
  • Für mittlere Unternehmen:
    MID-Digitalisierung: 60 Prozent
Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro.

Welche Unternehmen können einen MID-Digitalisierungsgutschein beantragen?

  • Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (KMU Definition finden sich in den FAQ).
  • Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Start-ups können Förderanträge stellen. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein. 
  • Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung" ist von der Antragstellung ausgeschlossen. 

Was ist beim Programm MID-Digitalisierung noch zu beachten?

  • “Windhund-Verfahren”: Ab dem ersten jedes Monats können Anträge eingereicht werden. Es gibt ein festes Kontingent von Anträgen pro Monat.  Beim Erreichen des Kontingents schließt das System und öffnet wieder zum ersten Tag des Folgemonats. Anträge lassen sich auch während der Schließung vorbereiten.
  • Durchführungszeiträume sind zwischen 6, 9 und 12 Monate wählbar
  • Die Auswahl des Dienstleisters ist frei (Expertise muss nachgewiesen werden).
  • Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
  • Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung gestartet werden.
  • MID Digitalisierungsgutscheine sind nicht mit anderen MID-Gutscheinen (Analyse / Innovation) kombinierbar.
  • In einem Zeitraum von zwei Jahren kann nur ein MID Digitalisierungsgutschein wahrgenommen werden.
  • Der Antrag erfolgt über den Fördernehmer.

Wo bekomme ich weitere Informationen?