Teilnahmebedingungen
Für den Gipfelstürmer Südwestfalen 2025
Teilnahmebedingungen; Durchführung und Information
Allgemeine Bedingungen
- Ausrichter des “Gipfelstürmer Südwestfalen” sind die Industrie- und Handelskammern Hagen, Arnsberg und Siegen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Firmen, Selbständige und Freelancer ab 18 Jahren mit Firmensitz in den Kammerbezirken der Industrie- und Handelskammern Hagen, Arnsberg und Siegen.
- Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular.
- Anmeldebeginn ist der 01.01.2025.
- Der Anmeldeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge ist der 15.04.2025, 24 Uhr.
- Die Verkündung der Nominierten und Gewinner erfolgt im Rahmen einer Preisverleihung.
- Mit ihrer Teilnahme bestätigen die Teilnehmer, dass die von ihnen verwendeten oder bei der Bewerbung eingereichten Materialien (Texte, Fotos, Videos, Musik, Grafiken etc.) frei von Rechten Dritter sind und Ihnen das Nutzungsrecht hierfür zusteht. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden stellen die Teilnehmer die Ausrichter von jeglichen daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen frei.
- Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Beiträge im Rahmen einer öffentlichen Präsentation, in Social Media, den IHK-Webseiten oder im Rahmen anderer Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit gezeigt werden.
- Beiträge mit antisemitischen oder rassistischem Hintergrund sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Beiträge mit jugendgefährdendem Inhalt, die ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzen.
- Über die Preisvergabe entscheidet die Jury. Die Jury besteht aus durch die Industrie- und Handelskammern berufenen Juroren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer diese Bedingungen vorbehaltlos an.
- Die Ausrichter behalten sich vor, die Teilnahmebedingungen während des Wettbewerbes jederzeit anzupassen.
Spezielle Bedingungen für den Gipfelstürmer Online-Marketing
- Bei der Bewertung wird neben der Gestaltung, der Barrierereduktion und der Zielgruppenorientierung einer Internetseite oder einer Social Media Kampagne auf technisch korrekte Umsetzung und inhaltliche (rechtliche) Vollständigkeit geachtet.
- Bei im Kundenauftrag erstellten Seiten muss das Einverständnis des Kunden zur Beteiligung am Gipfelstürmer Südwestfalen vorliegen. Es wird vorausgesetzt, dass dieses Einverständnis belegbar ist.
- Die eingereichten Websites oder Social Media Beiträge müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung online sein, da eine erste Prüfung unmittelbar nach Anmeldung erfolgt.
Spezielle Bedingungen für den Gipfelstürmer Gründung
- Entscheidend für die Beurteilung ist ein aussagekräftiges Pitchdeck (maximal zehn Folien) und ein Video-Pitch (maximal 90 Sekunden), in dem das identifizierte Problem, die Lösung sowie die Innovation und das Gründerteam vorgestellt wird.
- Die Teilnahme ist für Mitgliedsunternehmen der SIHK zu Hagen, der IHK Arnsberg und der IHK Siegen möglich, die nicht älter als fünf Jahre sind und weniger als zehn vollzeitäquivalente Mitarbeitende haben.
- Das Unternehmen muss bereits gegründet sein.
Spezielle Bedingungen für den Gipfelstürmer Digitalisierung
- Bei der Bewertung wird neben Kriterien wie der Innovationskraft, Originalität, Effizienzsteigerung oder der Zielgruppenorientierung einer Digitalisierungslösung auch auf die technische Umsetzung und Aspekte wie der Berücksichtigung von IT-Sicherheit, Datenschutz oder Rechtsvorgaben geachtet.
- Bei im Kundenauftrag umgesetzten Digitalisierungsprojekten muss das Einverständnis des Kunden zur Beteiligung am Gipfelstürmer Südwestfalen vorliegen. Es wird vorausgesetzt, dass dieses Einverständnis belegbar ist.