Länderschwerpunkt Polen

Aktuelles zum Land Polen

Informationen zu Polen
Seminare & Workshops der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK)
Die Seminare finden sowohl in Polen und in verschiedenen Städten in Deutschland statt. Hauptthemen der Veranstaltungen für deutsche Unternehmer sind:
  • das polnische Arbeits- und Sozialrecht,
  • Haftungsfragen,
  • steuerliche Aspekte des Warenverkehrs zwischen Deutschland und Polen,
  • das Steuerrecht in Polen
  • das polnische Vergaberecht.

Ebenso werden zu diesen Themen Webinare angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK)
Das elektronische Überwachungssystem für den Straßentransport bestimmter Waren in Polen (SENT) wurde in den letzten Jahren erheblich erweitert. Seit dem 1. November 2024 und spätestens ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Meldepflichten auch für ausländische Transportunternehmen, die Transporte nach, aus oder durch Polen durchführen - selbst wenn sie ihren Sitz in der EU haben. Je nach Art der beförderten Waren und der verwendeten Genehmigungen ist eine Registrierung im SENT-System verpflichtend.
Eine deutschsprachige Information des polnischen Finanzministeriums zum Verfahren ist im Downloadbereich hinterlegt.
Aktuelle Newsbeiträge der AHK Polen finden Sie unter: News
Neue Veröffentlichungen der gtai zu Polen:

Recht und Steuern in Polen

Die rechtlichen Grundlagen einer gewerblichen Tätigkeit in Polen sind im Zivilgesetzbuch, im Gesetzbuch für Handelsgesellschaften und im Gesetz über gewerbliche Tätigkeit festgelegt. Danach können sich Ausländer in Form einer Niederlassung wirtschaftlich betätigen und sind inländischen Unternehmen gleichgestellt. Damit stehen ausländischen Investoren die im polnischen Recht vorgesehenen Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit zur Auswahl:
Wörter auf Deutsch Übersetzung ins polnische
Aktiengesellschaft Spólka akcyjna (s.a.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia
(sp.z.o.o.)
Offene Handelsgesellschaft Spólka jawna (sp.j.)
Kommanditgesellschaft Spólka komandytowa (sp.k.)
Partnergesellschaft Spólka partnerska (sp.p.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien Spólka komandytowo-akcyna (S.K.A.)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts Spólka cywilna
Die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung in Polen ist grundsätzlich (also mit Ausnahmen) genehmigungsfrei. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahme bestimmter Geschäftstätigkeiten konzessionspflichtig ist (z.B. Treibstoffindustrie, Lufttransport, Autobahn- und Eisenbahnbau). Nähere Informationen hierzu sowie auch zu weiteren, wirtschaftsrechtlichen Themen sind in einer Ausarbeitung der gtai zu finden, die hier erreichbar ist Wirtschaft in Polen. Der Gewinntransfer ist im Devisenrecht geregelt. Danach hat der ausländische Investor das Recht, Gewinne, die sein polnisches Unternehmen erzielt, ohne eine besondere Devisengenehmigung ins Ausland zu überweisen. Das polnische Steuersystem umfasst insbesondere die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer (VAT), die Verbrauchssteuer, die Einkommenssteuer und die Immobilienbesteuerung. Die Körperschaftssteuer regelt die Besteuerung der Einkünfte juristischer Personen und beträgt 19 Prozent.

Mindeststeuerregelung in Polen

Seit 2024 gilt in Polen eine neue Mindeststeuerregelung ("Minimum Income Tax"). Diese betrifft insbesondere Unternehmen, die über längere Zeit Verluste ausweisen oder deren Steuerbelastung im Verhältnis zum Umsatz sehr gering ist. Ziel ist es, Steuervermeidung zu begrenzen und gleichmäßige Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Mindeststeuer wird auf Basis bestimmter Kosten- und Einkommenskennzahlen berechnet, wobei für kleinere Unternehmen Ausnahmen bestehen.

Digitalisierung der Steuerverwaltung in Polen

Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet in Polen weiter voran. Mit dem JPK-System (strukturierte Buchhaltungs- und Steuerberichte) sowie der verpflichtenden Nutzung des nationalen E-Rechnungssystems KSeF (Krajowy System e-Faktur), das stufenweise eingeführt wird, sollen steuerliche Prozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungs- und Steuerdaten elektronisch zu übermitteln, wodurch auch grenzüberschreitende Geschäftsprozesse betroffen sind.
Die polnische Mehrwertsteuer besteht aus einem Regelsteuersatz in Höhe von 23 Prozent sowie ermäßigten Sätzen in Höhe von acht Prozent (z.B. auf Nahrungsmittel, Personenbeförderung) und fünf Prozent (z.B. auf Bücher, landwirtschaftliche Güter).

Steuerpflichtig sind unter anderem in Polen ansässige natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die wiederholt steuerbare Handlungen ausführen.
Die polnische Einkommenssteuer (PIT) für natürliche Personen ist progressiv ausgestaltet. Aktuell (2025) gelten folgende Steuersätze:
Steuerbemessungsgrundlage in PLN Die Steuer beträgt
über bis
120.000 12 Prozent
120.000 32 Prozent
Zusätzlich gilt ein monatlicher Steuerfreibetrag von 3091 PLN. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Steuererleichterungen und Sonderregelungen, beispielsweise für Eltern oder Selbstständige.
Immobilien werden in Polen mit der Grundsteuer, der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen und der Forstabgabe belegt. Die Höhe bestimmt der jeweilige Gemeinderat, wobei bestimmte Höchstgrenzen festgelegt sind.
Das polnische Arbeitsrecht beruht im wesentlichen auf dem polnischen Arbeitsgesetzbuch. Arbeitsverträge sind grundsätzlich schriftlich abzufassen und müssen zumindest folgende Angaben zum Arbeitsverhältnis enthalten:
  • Tätigkeitsbeschreibung,
  • Arbeitszeit- und -ort,
  • Lohn- bzw. Gehaltshöhe,
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen,
  • Urlaubsanspruch.
Arbeitsverträge in Polen können entweder befristet oder unbefristet geschlossen werden. Das Arbeitsrecht sieht aktuell (Stand 2025) vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse höchstens dreimal mit demselben Arbeitnehmer geschlossen werden dürfen und die Gesamtdauer dieser Verträge 33 Monate nicht überschreiten darf. Wird die Grenze überschritten, wandelt sich das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.
Weitere Details wie Kündigungsfristen, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche regelt das polnische Arbeitsgesetzbuch (Kodeks pracy).
Mit dem Beitritt Polens zur EU ist das Land Teil des europäischen Binnenmarktes geworden, so dass auch europäisches Zollrecht (Unionszollkodex) gilt. Im Rahmen des EU-Binnenmarkts entfallen die meisten Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen Polen und anderen EU-Mitgliedstatten. Der freie Warenverkehr gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Für bestimmte Produktgruppen wie Alkohol, Tabakwaren, Medikamente, Waffen oder Bargeldtransporte gelten weiterhin besondere Regelungen und Mengenbeschränkungen.
Privatpersonen können Waren für den Eigenbedarf grundsätzlich zollfrei mitführen - sofern keine Ausnahmeregelung greift.

Förderprogramme für Polen

Neben einschlägigen EU-Programmen existieren Förderprogramme der EU zu verschiedenen Themenbereichen (Natur- und Umweltschutzmaßnahmen, Infrastrukturprojekte, Forschung und Entwicklung, Verkehr, Bildung).
Öffentliche Fördermittel können in verschiedener Form gewährt werden: zum Beispiel Zuschüsse und Zulagen, Kapitalhilfen, Haftungsfreistellungen, Bürgschaften, steuerliche Entlastungsmaßnahmen. Im Gesetz über finanzielle Investitionsförderung sind die Bedingungen für die Gewährung öffentlicher Hilfe festgelegt. Die hiernach gewährte finanzielle Beihilfe ist regionale öffentliche Hilfe und an bestimmte Bedingungen gebunden. Neben der finanziellen Investitionsförderung existieren Förderungen bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Sonderwirtschaftszonen, es besteht die Möglichkeit der Befreiung von den kommunalen Steuern (z.B. Immobiliensteuer) oder der finanziellen Beihilfe für die Beschäftigung von Arbeitslosen. In Abhängigkeit von der jeweils in Anspruch genommenen Förderung sind unterschiedliche Behörden für die Vergabe zuständig (Gemeinderat, Kreisbehörde, Verwaltung der Sonderwirtschaftszone, Wirtschaftsministerium). Eine Anlaufstelle ist die Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestition. Auch die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer in Warschau erteilt gezielt Auskunft zu einzelnen Programmen.

Messen in Polen

Das Messewesen in Polen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Eine Übersicht über die bedeutendsten Messen in Polen erhalten Sie auf der Seite des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft der Deutschen Wirtschaft e.V.
Hier gibt die Germany Trade and Invest (gtai) nähere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen zur Wirtschaft in Polen.

Geschäftspartner in Polen

Sie suchen einen Geschäftspartner in Polen? Gerne unterstützt Sie unsere Partnerorganisation, die AHK Polen, im Rahmen ihrer Dienstleistungen "DE international" auf Basis Ihres individuellen Anforderungsprofils.
Geschäftskontakte zu Polen finden Sie auch über den GTAI-Exportguide - Ihr Geschäft im Ausland.

Praktische Tipps

Für Staatsangehörige der EU gilt natürlich in Polen die Reisefreiheit. Polen ist auch Mitglied des Schengen-Abkommens, so dass Grenzkontrollen für Reisen zwischen diesen Abkommensländern weitgehend entfallen.
Woiwodschaften mit polnischer und deutscher Bezeichnung
Woiwodschaften deutsche Bezeichnung
Dolnoslaskie Niederschlesien
Kujawsko-Pomorskie Kujawien-Pommern
Lubuskie Lebuser Land
Opolskie Oppeln
Pormorskie Pommern
Warminnsko-Mazurskie Ermland-Masuren
Wielopolskie Großpolen
Zachodniopomorskie Westpommern
Lubelskie Lublin
Lódzkie Lodz
Malopolskie Kleinpolen
Mazowieckie Masowien
Podkarpackie Vorkarpaten
Podlaskie Podlachien
Slaskie Schlesien
Swietokryskie Heiligkreuz
Die wichtigsten Feiertage sind: 1. Januar (Neujahr), Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), 3. Mai (Tag der Verfassung), Fronleichnam, 15. August (Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 11. November (Unabhängigkeitstag), 25. und 26. Dezember (Weihnachten).
Ausländer, die sich in Polen aufhalten, können ohne Probleme eine Immobilie mieten, ohne dass eine entsprechende Genehmigung hierfür erforderlich wäre.
Die Netzstromspannung beträgt in Polen 230 V. Die üblichen Steckdosen entsprechen denen in den meisten europäischen Ländern, die durchschnittliche Stromfrequenz liegt bei 50 Hz.
In Notfällen sind folgende Rufnummern zu wählen:
  • Europaweite Notrufnummer 112
  • Medizinischer Rettungsdienst: 999
  • Feuerwehr: 998
  • Polizei: 997
  • Notfallnummer für Mobilfunk: 112
Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen, für spätere Schadensregulierung ist unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls zu verlangen.

Nützliche Links für Polen

Nützliche Links und Ansprechpartner zu Institutionen in Polen, die vielfach weiterhelfen können.
Name Internetadresse Bemerkungen
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer Homepage der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer Auslandshandelskammer der IHK-Organisation in Warschau
Generalkonsulat der Republik Polen Export | Import | Investments - Trade.gov.pl Abteilung für Handel und Investitionen
EuropaService Deutscher Sparkassen und Giroverband Deutscher Sparkassen- und Giroverband - DSGV.de Umfangreiche Informationen zu Investitionsbedingungen mit weiterführenden Links
Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen AG (PAIH - Polska Agencja Inwestycji i Handlu) Polska Agencja Inwestycji i Handlu Förderagentur für Auslandsinvestitionen
iXPOS Das Außenwirtschaftsportal GTAI-Exportguide - Ihr Geschäft im Ausland Infos, Veranstaltungstermine bundesweit, Finanzierung, Rechtsfragen, weltweite
Kooperations- und Handelspartnersuche
Market Access Database Welcome to Access2Markets to Market Access Database users Zollsätze weltweit in englischer Sprache
Polnisches Zentrum für Akkreditierung Polskie Centrum Akredytacji (PCA) Prüf- und Zertifizierungszentrum
Polnische Wirtschaftskammer für Importeure, Exporteure und Kooperation Polnische Handelskammer Unterstützt KMU in Polen
Länderinformation des Auswärtigen Amts Polen: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt Informationen über wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklungen in Polen