Aktuelles zum Länderschwerpunkt Kanada

CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement

Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 wurde das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada veröffentlicht. Am 15. Februar 2017 hat das Europäische Parlament dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Teile des Vertrages konnten damit am 21.09.2017 vorläufig in Kraft treten (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 238/9 vom 16. September 2017). Vollständige Rechtskraft erhält das Abkommen jedoch erst nach Zustimmung durch die Parlamente aller EU-Staaten. Der deutsche Bundestag hat nunmehr am 01.12.2022 das Abkommen ratifiziert. (Viele EU-Länder haben das Abkommen weiterhin noch nicht legitimiert.)
Am 20.01.2023 wurde nun auch das “Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist somit seit dem 21.01.2023 in Kraft Eintrag im Bundesgesetzblatt
Die deutsche Zollverwaltung hat ein umfangreiches Merkblatt CETA mit Detailbestimmungen veröffentlicht, welches sich hauptsächlich auf die mit Kanada abgestimmten Verfahrensregelungen und Leitlinien zu den Ursprungsregeln bezieht.
Weitere Informationen:

Freihandelsabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA)

Das Freihandelsabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA). Das NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko bestand seit 1994 als Freihandelszone. Ursprungsprodukte können innerhalb der Zone zollfrei gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Produkte einen bestimmten Anteil an Ursprungsmaterialien, den regionalen Wertschöpfungsanteil ("regional value content"), beinhalten.