Länderschwerpunkt Kanada
Kanada hat rund 41,1 Millionen Einwohner (Stand 2024) und ist reich an Bodenschätzen. Wichtige Wirtschaftszweige sind Erdöl- und Gasförderung, Bergbau (Gold, Kupfer, kritische Metalle) sowie moderne Dienstleistungs- und Technologiebranchen. 2024 betrug das Bruttoinlandsprodukt ca. 2.241 Mrd. USD (etwa 54.500 USD pro Kopf). Für 2025 erwarten Experten ein leichtes Wirtschaftswachstum, getragen von gesunkenen Zinsen und stabilen Rahmenbedingungen.
Deutschland exportiert nach Kanada vor allem Maschinen, Fahrzeuge und Chemieprodukte; für Deutschland steht Kanada als Exportmarkt auf Platz 24. Das bilaterale Geschäft profitiert vom EU–Kanada-Handelsabkommen CETA mit weitgehender Zollfreiheit und von Kanadas verlässlichem Geschäftsumfeld (Korruptionsindex-Rang 15).
Deutschland exportiert nach Kanada vor allem Maschinen, Fahrzeuge und Chemieprodukte; für Deutschland steht Kanada als Exportmarkt auf Platz 24. Das bilaterale Geschäft profitiert vom EU–Kanada-Handelsabkommen CETA mit weitgehender Zollfreiheit und von Kanadas verlässlichem Geschäftsumfeld (Korruptionsindex-Rang 15).
Recht und Steuern
Wirtschaftsrecht:
Anders als das deutsche Recht kennt das kanadische nur eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Für diese sind verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich (Incorporated „Inc.”, Limited „Ltd.”, Corporation „Corp.”).
Anders als das deutsche Recht kennt das kanadische nur eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Für diese sind verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich (Incorporated „Inc.”, Limited „Ltd.”, Corporation „Corp.”).
Innerhalb dieser Rechtsform wird zwischen private und public companies unterschieden, wobei Kriterium ist, ob die corporation, ähnlich einer GmbH, auf einen eng begrenzten Gesellschafterkreis zugeschnitten sein oder, wie eine AG, für die Aufnahme einer Vielzahl von Anlegern und Investoren offen stehen soll.
Weitere, in Kanada übliche Unternehmensformen sind:
Unternehmensformen auf Englisch | Unternehmensform auf Deutsch |
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Sole Proprietorship | Einzelfirma |
Branch | Geschäftliche Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft |
Subsidiary | Tochtergesellschaft |
General Partnership | Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung |
Limited Partnership | Personengesellschaft mit beschränkter Haftung |
Ausländische Investoren haben freien Zugang zu beinahe allen Wirtschaftsbereichen. Lediglich auf Bundesebene
und in einigen Provinzen gibt es wenige Einschränkungen (z.B. Abbau von Naturressourcen, Telekommunikation, Versicherungsbranche). Zuständige Behörde für die Zulassung von ausländischen Investitionen ist das Institut Invest in Canada „Investment Canada”, grundsätzlich ist ein ausländisches Investitionsvorhaben genehmigungsfrei.
und in einigen Provinzen gibt es wenige Einschränkungen (z.B. Abbau von Naturressourcen, Telekommunikation, Versicherungsbranche). Zuständige Behörde für die Zulassung von ausländischen Investitionen ist das Institut Invest in Canada „Investment Canada”, grundsätzlich ist ein ausländisches Investitionsvorhaben genehmigungsfrei.
In Kanada gibt es keine Devisenkontrollen, der Kapital- und Gewinntransfer ist ohne weiteres möglich.
Steuern:
Im kanadischen Steuersystem bestehen grundsätzlich drei Steuerhoheiten nebeneinander: die des Bundes, der Provinzen/Territorien und der Gemeinden. Es umfasst insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer (als Teil des Income Tax Act), die „Goods and Service Tax” (GST). Zu der bundesweit geltenden GST in Höhe von 5 % - diese ist vergleichbar mit der europäischen Mehrwertsteuer - kommt in den meisten Provinzen eine Provincial Sales Tax (PST) bzw. eine Harmonized Sales Tax (HST) hinzu.
Unternehmen aus Deutschland müssen sich bei einer Tätigkeit in Kanada gegebenfalls steuerlich registrieren, so zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich an das OECD-Musterabkommen anlehnt. Danach steht grundsätzlich dem Staat, aus dem die Einnahmen aus einer Betriebsstätte stammen, das Besteuerungsrecht zu.
Für Fragen zu Arbeits-, Gesellschaftsrecht und Steuern empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem kanadischen Steuerberater oder der Deutsch-Kanadadischen Industrie- und Handelskammer.
Steuern:
Im kanadischen Steuersystem bestehen grundsätzlich drei Steuerhoheiten nebeneinander: die des Bundes, der Provinzen/Territorien und der Gemeinden. Es umfasst insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer (als Teil des Income Tax Act), die „Goods and Service Tax” (GST). Zu der bundesweit geltenden GST in Höhe von 5 % - diese ist vergleichbar mit der europäischen Mehrwertsteuer - kommt in den meisten Provinzen eine Provincial Sales Tax (PST) bzw. eine Harmonized Sales Tax (HST) hinzu.
Unternehmen aus Deutschland müssen sich bei einer Tätigkeit in Kanada gegebenfalls steuerlich registrieren, so zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Zwischen Kanada und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich an das OECD-Musterabkommen anlehnt. Danach steht grundsätzlich dem Staat, aus dem die Einnahmen aus einer Betriebsstätte stammen, das Besteuerungsrecht zu.
Für Fragen zu Arbeits-, Gesellschaftsrecht und Steuern empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einem kanadischen Steuerberater oder der Deutsch-Kanadadischen Industrie- und Handelskammer.
Für Informationen zu dieser Thematik schauen Sie bitte auch auf die Webseite von Germany Trade and Invest (gtai).
Import, Export, Zölle, Präferenzabkommen etc.
Freihandelsabkommen CETA
Die EU hat mit Kanada das CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement geschlossen. Dieses Freihandelsabkommen ist nach mehreren Verhandlungsrunden am 20.01.2023 durch das “Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und seit dem 21.01.2023 in Kraft. Siehe Eintrag im Bundesgesetzblatt
Die deutsche Zollverwaltung hat hierzu ein umfangreiches Merkblatt CETA mit Detailbestimmungen veröffentlicht, welches sich hauptsächlich auf die mit Kanada abgestimmten Verfahrensregelungen und Leitlinien zu den Ursprungsregeln bezieht.
Weitere Informationen:
-
EU-Datenbank Access2Markets
Freihandelsabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA)
Das Freihandelsabkommen United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) ist das Nachfolgeabkommen zum North American Free Trade Agreement (NAFTA). Das NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko bestand seit 1994 als Freihandelszone. Ursprungsprodukte können innerhalb der Zone zollfrei gehandelt werden. Voraussetzung ist, dass die Produkte einen bestimmten Anteil an Ursprungsmaterialien, den regionalen Wertschöpfungsanteil ("regional value content"), beinhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite von Germany Trade and Invest: Wirtschaft in Kanada.
Förderprogramme in Kanada
Staatliche Beihilfen zur Wirtschaftsförderung sind in bestimmten Bereichen erhältlich, jedoch sind die Mittel hierfür in den letzten Jahren stark rückläufig. Hilfe auf Bundesebene bezieht sich zumeist auf die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, vergleichbare Maßnahmen sind in den einzelnen Provinzen vorgesehen. Beihilfen werden grundsätzlich in Form rückzahlbarer Darlehen sowie durch Fördermaßnahmen technischer Art , beim Marketing und bei der Exportfinanzierung gewährt.
Für bestimmte Arten von Investitionen existieren Steueranreize, die sog. Capital cost allowance (Sonderabschreibung) und der ermäßigte Körperschaftssteuersatz für Gewinne aus Herstellung und Verarbeitung. Eine Investitionsbeihilfe in Form von sog. Tax credits (Steuererleichterungen) kann für bestimmte Ausgaben beansprucht werden, die im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten und dem Auffinden natürlicher Ressourcen beansprucht werden.
Informationen finden sich im Internet bei Invest in Canada
Messen in Kanada
Im internationalen Vergleich ist das Messewesen in Kanada nicht von herausragender Bedeutung. Viele Ausstellungen richten sich eher an Verbraucher und sind regional ausgerichtet.
Mangels eigener renommierter Messen besuchen Kanadier die international führenden Fachmessen in den USA und in Europa. Die größten Messeplätze finden sich in Toronto Montreal und Vancouver. Branchenbezogene Messen in Kanada können bei der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft selektiert werden.
Geschäftspartner in Kanada finden
Sie suchen einen Geschäftspartner in Kanada? Gerne unterstützt Sie unsere Partnerorganisation, die Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer, auf Basis Ihres individuellen Anforderungsprofils.
Geschäftskontakte zu Kanada finden Sie auch über den GTAI-Exportguide - Ihr Geschäft im Ausland.
Und auch über folgende Webseiten sind Kontakte zu kanadischen Unternehmen möglich:
- Innovation, Science and Economic Development Canada Main Site
- Canadian Trade Index - The Industrial Purchasing Directory for Sourcing Products and Services
Praktische Tipps für Kanada
Bei der Vorbereitung des Markteintritts sollten auch Kultur und Sprache beachtet werden. Amtssprachen sind Englisch und Französisch. Kanadier schätzen Pünktlichkeit, klare Kommunikation und persönliche Beziehungen - ein gepflegter, höflicher Umgangston ist wichtig.
Regeln für den Geschäftskontakt können Sie der Ausarbeitung von Germany Trade and Invest (gtai): Wirtschaft in Kanada.
Geschäftsreisen erfordern Planung: Kanada ist groß und Wege sind oft lang; es gibt mehrere Zeitzonen. Inlandsflüge sind daher üblich.
Kanada nutzt das metrische System. Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Kreditkarten werden überall akzeptiert.
Einreise:
Geschäftsreisende und Besucher der Bundesrepublik Deutschland (keine Arbeitsaufnahme u. ä.) benötigen für Aufenthalte bis 6 Monate kein Visum. Voraussetzung: Ein mindestens noch über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass. Bei Flugreisen ist vor Abflug eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) einzuholen.
Regeln für den Geschäftskontakt können Sie der Ausarbeitung von Germany Trade and Invest (gtai): Wirtschaft in Kanada.
Geschäftsreisen erfordern Planung: Kanada ist groß und Wege sind oft lang; es gibt mehrere Zeitzonen. Inlandsflüge sind daher üblich.
Kanada nutzt das metrische System. Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Kreditkarten werden überall akzeptiert.
Einreise:
Geschäftsreisende und Besucher der Bundesrepublik Deutschland (keine Arbeitsaufnahme u. ä.) benötigen für Aufenthalte bis 6 Monate kein Visum. Voraussetzung: Ein mindestens noch über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass. Bei Flugreisen ist vor Abflug eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) einzuholen.
Es gilt die von der Einreisebehörde bei der Einreise festgelegte Aufenthaltsdauer in Kanada (evtl. Verlängerungsmöglichkeit, Gesamtaufenthalt höchstens sechs Monate). Monteure und Techniker, die zu Montage- oder Wartungsarbeiten nach Kanada reisen, benötigen hierzu eine Arbeitserlaubnis.
Informationen erhalten Sie bei Vertretungen Kanadas in Deutschland - Auswärtiges Amt oder auch über die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Klima:
Kanada hat ausgeprägte Jahreszeiten mit extrem kalten und schneereichen Wintern in einigen Regionen, vor allem im Norden. In den Küstenregionen der Westküste sind die Winter milder, aber regenreich. Im Sommer ( Juni - August) kann es landesweit schwül-warm werden.
Gesundheit:
Das Gesundheitssystem ist gut ausgebaut, die medizinische Versorgung erstklassig, aber kostenpflichtig. Notfallbehandlungen erfordern oft sofortige Bezahlung. Pflichtimpfungen sind nicht vorgeschrieben. Eine Auslandskranken- und Rückholversicherung ist empfehlenswert.
Informationen erhalten Sie bei Vertretungen Kanadas in Deutschland - Auswärtiges Amt oder auch über die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Klima:
Kanada hat ausgeprägte Jahreszeiten mit extrem kalten und schneereichen Wintern in einigen Regionen, vor allem im Norden. In den Küstenregionen der Westküste sind die Winter milder, aber regenreich. Im Sommer ( Juni - August) kann es landesweit schwül-warm werden.
Gesundheit:
Das Gesundheitssystem ist gut ausgebaut, die medizinische Versorgung erstklassig, aber kostenpflichtig. Notfallbehandlungen erfordern oft sofortige Bezahlung. Pflichtimpfungen sind nicht vorgeschrieben. Eine Auslandskranken- und Rückholversicherung ist empfehlenswert.
Feiertage:
1. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostermontag, 28. April (Volkstrauertag), 22. Mai (Victoria Day), 1. Juli (Canada Day, nicht in Quebec), 6. September (Tag der Arbeit), 11. Oktober (Erntedankfest), 11. November (Remembrance Day), 25. u. 26. Dezember (Weihnachten).
1. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostermontag, 28. April (Volkstrauertag), 22. Mai (Victoria Day), 1. Juli (Canada Day, nicht in Quebec), 6. September (Tag der Arbeit), 11. Oktober (Erntedankfest), 11. November (Remembrance Day), 25. u. 26. Dezember (Weihnachten).
Sonstiges:
Die Stromspannung beträgt 110/120 Volt Wechselstrom, 60 Hertz. Für die Steckdosen wird ein Adapter („Amerika-Stecker”) benötigt, außerdem sollte ein Transformator für nicht auf 110 V umschaltbare Elektrogeräte mitgeführt werden.
Die Stromspannung beträgt 110/120 Volt Wechselstrom, 60 Hertz. Für die Steckdosen wird ein Adapter („Amerika-Stecker”) benötigt, außerdem sollte ein Transformator für nicht auf 110 V umschaltbare Elektrogeräte mitgeführt werden.
Linksammlung
Name
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Internetadresse
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Bemerkungen
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Deutsch-Kanadische
Industrie- und Handelskammer |
Auslandshandelskammer der IHK-Organisation
in Toronto / Montreal / Vancouver |
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Kanadische Botschaft in Berlin
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Umfassende Informationen zu Kanada
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Invest in Canada
|
Webseite der kanadischen Regierung
für Investoren in Kanada |
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Export Guide
|
Infos, Veranstaltungstermine bundesweit,
Finanzierung, Rechtsfragen, weltweite Kooperations- und Handelspartnersuche |
|
EU-Zolldatenbank Access2Mrkets
|
Zollsätze, Urpsrungskriterien, Einfuhrvorschriften und Formalitäten, Produktanforderungen etc.
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Transport Canada
|
Rechtsvorschriften für den Transport
von Waren innerhalb Kanadas |
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Kanadische Zoll- und Steuerbehörde
|
Weiterführende Webseite zu Zoll- und Steuerfragen
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Office of the Governor General of Canada
|
u. a. Statistikdaten
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Quellen:
Germany Trade and Invest (www.gtai.de)
Auswärtiges Amt (www.auswaertiges-amt.de)
Government of Canada (https://www.canada.ca/en.html)
18.07.2025
No
Auswärtiges Amt (www.auswaertiges-amt.de)
Government of Canada (https://www.canada.ca/en.html)
18.07.2025
No