Welt - Holzverpackungen beim Export/Import
Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist noch einmal darauf hin, dass Vorgaben zur Pflanzengesundheit bei Holzverpackungen im Export (ISPM 15 bei Verpackungsholz; Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungen im internationalen Handel) häufig nicht ausreichend befolgt werden. Ziel dieses Standards ist es, die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch Holzverpackungen zu verhindern. Demnach müssen Holzverpackungen beim Export aus der EU in Drittländer aus entrindetem Holz hergestellt werden, einer vorgegebenen phytosanitären Behandlung unterzogen werden (in Deutschland die Hitzebehandlung) und mit einer offiziellen ISPM 15-Markierung versehen werden. Diese Markierung lässt die Rückverfolgbarkeit jeder Holzverpackung bis zu deren Hersteller zu. Das BMEL weist darauf hin, dass es regelmäßig zu Beanstandungsmeldungen kommt, wonach Sendungen mit Holzverpackungen ohne ISPM 15-Markierung festgestellt werden. Das BMEL weist ebenfalls darauf hin, dass hiermit zum Teil erhebliche Kosten und mögliche Strafen für Importeure – etwa in den USA – entstehen können. Daher erinnert das BMEL an die Einhaltung des ISPM 15 für exportorientierte Unternehmen – etwa im Bereich Transport. Weitere Infos zu ISPM 15 finden Sie unter Holzverpackungsmaterial.
28.07.2020
28.07.2020
Die Standards für die Einfuhr von Holzverpackungen werden weltweit zunehmend vereinheitlicht. Dabei wird der "International Plant Protection Convention" -Standard (IPPC) mit den entsprechenden Behandlungen nach "International Standards for Phytosanitary Measures" (ISPM) Nr. 15 zu Grunde gelegt.
Nach den Standards der IPPC , Richtlinie Nr. 15 "International Standards for Phytosanitary Measures" (ISPM), müssen Holzverpackungen
- entrindet,
- entsprechend behandelt (Begasung mit Methylbromid (MB) oder Hitzebehandlung (HT)) und
- als Nachweis der Einhaltung der Standardanforderungen entsprechend markiert worden sein.
Die Markierung muss Aufschluss über Behandlungsmethode, Ort und Durchführungsbetrieb geben. Für die Inverkehrbringung von gekennzeichnetem Holz ist eine Genehmigung durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienste der Länder) erforderlich.
Eine Aufstellung der zertifizierten Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist im Download-Bereich hinterlegt.
Eine Aufstellung der zertifizierten Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist im Download-Bereich hinterlegt.
Weitere Dokumente, wie zum Beispiel ein Pflanzengesundheitszeugnis oder eine Nichtholz-Erklärung für Sperrholz oder OSB-Platten sind nach der Einführung des IPPC Standards nicht mehr notwendig.
Import
Der Standard ISPM Nr. 15 ist auch für Einfuhren von Verpackungsmaterial aus Vollholz mit Ursprung in Drittländern anzuwenden. Die Bestimmungen gelten nicht im innergemeinschaftlichen Verkehr bzw. im Warenverkehr mit der Schweiz. Inhaltlich hält sich die EU-Regelung im Wesentlichen an die Bestimmungen des internationalen Standards Nr. 15. Nach der EU-Richtlinie gilt die Behandlungspflicht auch für vor dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie hergestelltes, repariertes oder wiederverwertetes Verpackungsmaterial aus Holz.
gtai-Köln – Die EU hat mit der Richtlinie 2008/109/EG der Kommission vom 28.11.08 zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 319 vom 29.11.08, S. 68, die Einfuhrvorschriften für Verpackungsmaterial aus Holz geändert.
Export
Bei der Ausfuhr von Waren, welche mit Holz verpackt sind (Holzpaletten, Holzkisten und -verschläge, Stauholz), sind die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Empfangslandes zu berücksichtigen. In der Regel wird hierbei der ISPM 15 - Standard zu Grunde gelegt.
Eine Länder-Übersicht zur Umsetzung dieses Standards finden Sie rechts im Download-Bereich.
Eine Länder-Übersicht zur Umsetzung dieses Standards finden Sie rechts im Download-Bereich.
Weitere Informationen - sowohl zum Import und Export von Holz als Ware als auch als Verpackungsholz - finden Sie auf der Webseite vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.