Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Rodung, Entwaldung und generell die Waldschädigung stellen neben dem Ausstoß von CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und insbesondere den Verlust biologischer Vielfalt dar. Dies einzudämmen und die Nachhaltigkeit in den Lieferketten zu fördern, ist das Ziel der EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), welche am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und nunmehr ab 30. Dezember 2026 umzusetzen ist. Es soll damit sichergestellt werden, dass landwirtschaftliche Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht mit Entwaldung und Waldschädigung oder Verletzungen der Rechte indigener Völker in Verbindung stehen.