Innovation und Umwelt

Betriebsbeauftragte

Für einzelne Bereiche des Umwelt- und Arbeitsschutzes sind nach gesetzlichen Vorschriften Betriebsbeauftragte zu benennen. Diese sind Beschäftigte des Unternehmens und nicht Beauftragte der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung für ihre erfolgreiche Arbeit ist neben der Fachkunde die enge Kooperation mit der Betriebsleitung. Wichtige Beauftragte sind u. a.:
Abfallbeauftragter
Gefahrgutbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter
Immissionsschutzbeauftragter

Laserschutzbeauftragter
Störfallbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter
Umweltmanagementbeauftragter
Dieser Link führt auf eine Seite der IHK Hochrhein-Bodensee. Hier können Sie die Broschüre “Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht” sowie u. a. ein Musterbestellungsschreiben herunterladen. 
15-12-2023