Innovation und Umwelt

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Eine der wesentlichen Änderungen, die mit der IED einhergeht, ist (neben den neuen Umweltinspektionen und der Pflicht zum Bodenausgangszustandsbericht) die auf europäischer Ebene erfolgende, verbindliche Festlegung von Emissionswerten. Diese werden in Sevilla in einem aufwändigen Prozess in Form von BvT-Merkblättern und BvT-Schlussfolgerungen erarbeitet. Nach jeder Veröffentlichung einer von einem BvT-Merkblatt abgeleiteten BvT-Schlussfolgerung müssen die entsprechenden nationalen Rechtsgrundlagen und sämtliche hiervon betroffenen Anlagen an diese neuen Vorgeben angepasst werden.
Infos zu dem sogenannten Sevilla-Prozess, in dem diese erarbeitet werden, sowie die aktuellen Dokumente finden Sie unter diesem Link auf den Seiten des Umweltbundesamtes.