Innovation und Umwelt

Altlasten: Dienstleistungen der SIHK

Durch die Altlastenverordnung wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, dass Böden frei von Stör- und Giftstoffen sein müssen, um der natürlichen Funktion nachzukommen. Dazu ist bei Kontamination mit schädlichen Stoffen das Wiederherstellen dieser Funktion notwendig.

Zu den Aufgaben der SIHK im Bereich der Altlasten gehört es:
  • die Mitgliedsbetriebe bei allen Fragen der Altlastenerkundung und -sanierung sowie der wirtschaftlichen Abwicklung zu unterstützen. Dies beinhaltet auch das Vorgehen bei Altlastenverdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, festgestellten Altlasten oder Havarien,
  • Unterstützung bei Behördenkontakt zur Gemeinde (untere Bodenschutzbehörde) sowie der Bezirksregierung zu geben und
  • bei Gesetzesänderungen die Interessen der Mitgliedsbetriebe einzubringen.