Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

HWRM-RL: Eckdaten

Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL, 2007/60/EG) von 2007 wurde 2010 in deutsches Recht überführt (WHG, Abschnitt 6 "Hochwasser" (§§ 72-81)).
Ziel der Richtlinie ist eine europaweit einheitliche frühzeitige Erkennung und nachhaltige Verringerung von Hochwasserrisiken auf Basis von Hochwasserrisikomanagementplänen. Auf Landesebene wird dieser Prozess vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW koordiniert, das sich dazu der Bezirksregierungen bedient.
Vorgegangen wird in einem Dreischritt, der alle sechs Jahre wiederholt wird:
1. Bis zum 22. Dezember 2011 mussten diejenigen Flussgebiete benannt werden, für die ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. (2017, 2023, ...)
2. Bis zum 22. Dezember 2013 waren für diese Gebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen. (2019, 2025, ...)
3. Bis zum 22. Dezember 2015 mussten die Managementpläne erstellt und veröffentlicht werden. (2021, 2027, ...) 
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