Innovation und Umwelt

F-Gase-Verordnung

Die Neufassung der Verordnung über fluorierte Treibhausgase (Nr. 517/2014) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Sie hat die Verordnung Nr. 842/2006 ersetzt und teilweise weitreichende Änderungen für die betroffenen Unternehmen mit sich gebracht.
Mit der neuen F-Gase-Verordnung erfolgt insbesondere eine schrittweise Reduktion (sog. "Phase-Down-Szenario") der Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die in die EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Verkaufsmengen sollen bis 2030 über ein Quotensystem um 79 Prozent gegenüber dem Jahresmittelwert zwischen 2009 und 2012 verringert werden. Einzelheiten zur Quotenzuteilung können der Mitteilung 2014/C 153/07 der Kommission an Hersteller und Importeure von HFKW sowie mit diesen befüllten Kälte- und Klimaanlagen und -geräten sowie Wärmepumpen entnommen werden.
Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll darüber hinaus durch Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte erreicht werden.
Weitere Einzelheiten zum Phase-Down-Verfahren, den Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten und den Betreiberpflichten stellt das Umweltbundesamt unter diesem Link zur Verfügung.
Die Bundesregierung hat als Folge des Inkrafttretens der neuen F-Gase-Verordnung Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) überarbeitet. 
Unter Downloads finden Sie eine Powerpoint-Präsentation zu der neuen Verordnung sowie eine Broschüre des UBAs über die Betreiberpflichten.