Broschüre

Einigung auf EU-Verpackungsverordnung

Das Ergebnis der Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder wird in der Wirtschaft unterschiedlich beurteilt. Allerdings fehlt noch die formelle Annahme der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) durch die Länder und das EU-Parlament.
Das soll möglichst noch vor der Europawahl erfolgen. Die neuen Regelungen gelten dann 18 Monate nach Inkrafttreten der PPWR in den Mitgliedsstaaten. Sie sieht stufenweise Ziele zur Reduzierung von Verpackungen, den Einsatz nachhaltiger Materialien und ein europaweites Pfandsystem vor. 
„Rohstoffsicherung durch Kreislaufwirtschaft - Zirkuläre Geschäftsmodelle in der Praxis“
am 8. März 2024, von 9:30 – 13:30 Uhr in der SIHK zu Hagen (Hörsaal),
(zur Anmeldung)
Die Entsorgungsbranche hofft auf einen positiven Effekt für eine stringente Abfallvermeidung sowie die Förderung von Wiederverwendung und Recycling von Produkten. Die Hersteller von Kunststoffverpackungen kritisieren dagegen Sonderregeln für Verpackungen aus Kunststoff und fordern gleiche Regeln für alle Materialien.
Länder spezifische Gesetzgebung
Aktuell sind Unternehmen mit vielen unterschiedlichen Regelungen zum Umgang mit Verpackungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder ihren Nachbarländern konfrontiert. In jedem Land müssen sie sehr verschiedene Vorgaben beachten. Um die Unternehmen dabei zu unterstützen, haben wir unsere Verpackungsbroschüre “Umgang mit Verpackungen in Europa” mit Hilfe der Auslandshandelskammern aktualisiert. Die Broschüre gibt eine Übersicht der jeweiligen nationalen Anforderungen.
Die kostenlose Broschüre steht hier zur Verfügung.
Umweltreporting & Compliance
Auch die AHK Frankreich bietet deutschen Unternehmen für den Export kostenpflichtige Dienstleistungen zur Erfüllung der Herstellerverantwortung in mehreren europäischen Ländern an. Regelmäßige Informationen bietet ein deutschsprachiger, kostenloser Newsletter, den Sie per Mail an ecofrance@francoallemand.com bestellen können.
05.03.2024