Entsorgung

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Das Nachweisverfahren dient dazu, den Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung zu verfolgen. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verpflichtet alle Beteiligten ihre Belege elektronisch zu führen, digital zu signieren und zu übermitteln. Rechtliche Grundlage ist die Nachweisverordnung (NachwV).
Ausnahmen
Für nicht gefährliche Abfälle besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Führung von Nachweisen, außer es ist im Einzelfall behördlich angeordnet. Ausnahmen stellen zudem Abfälle dar, die unter die „Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen“ (POP-Abfall-ÜberwV) fallen.
Abfallerzeuger, bei denen pro Jahr nicht mehr als insgesamt 2 Tonnen gefährlicher Abfälle anfallen (Kleinmengenerzeuger), sind von der elektronischen Nachweisführung gemäß § 2 Abs. 2 NachwV ausgenommen. Bestehen bleibt aber die Pflicht zur Führung von Übernahmescheinen in Papierform und zur Führung eines Registers, das diese Übernahmescheine enthält.
Sofern beim Abfallerzeuger weniger als 20 t eines Abfallschlüssels je Standort und Kalenderjahr anfallen, kann er sich an einer Sammelentsorgung beteiligen. Für das Sammelentsorgungsverfahren treffen diese Ausnahmeregelungen ebenfalls zu.
Registrierung
Jedes Unternehmen, das sich am eANV beteiligt, muss sich zunächst registrieren und dort ein Postfach einrichten oder ein Postfach eines gewählten Providers nutzen. Über die ZKS-Abfall muss der gesamte Datenaustausch im Rahmen des eANV mit den Behörden abgewickelt werden. Im elektronischen Nachweisverfahren werden die Begleitscheinnummern durch die ZKS-Abfall vergeben.
Länder-eANV
Unter der Bezeichnung elektronisches Abfallnachweisverfahren der Länder (Länder-eANV) stellen die Länder ein Webportal bereit, das die Eingabe und den Austausch der Nachweisdaten ermöglicht. Es handelt sich um eine Onlineanwendung, die Installation einer Software ist nicht erforderlich.
Komfortablere Alternativen sind Softwarelösungen auf dem eigenen PC oder die Beauftragung eines Dienstleisters bzw. des eigenen Entsorgers.
11.03.2021