Einwegkunststofffondsgesetz

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds startet erst ab 1. April 2024

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein.
Die Plattform wird erst ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen. Begründet wird das mit der sehr komplexen IT-Infrastruktur, die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss. Die Registrierung inländischer Herstellerinnen und Hersteller kann daher erst im April erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist für ausländische Herstellerinnen und Hersteller sowie deren Bevollmächtigte die Account-Erstellung auf DIVID möglich. Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das UBA so bald wie möglich informieren.
Ab dem 1. Januar stellt das UBA den betroffenen Akteuren eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Herstellerinnen und Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.
14.12.2023