Ressourceneffizienz

EU–Parlament positioniert sich zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Das Europäische Parlament hat im Februar seine Entschließung zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU–Kommission verabschiedet. Darin spricht sich das Parlament u. a. für ein Recht auf Reparatur sowie Mindestquoten für den Rezyklateinsatz aus.
In der Entschließung sprechen sich die Parlamentarier auch für Ziele zur Wiederverwendung von Produkten und zur Minderung des Ressourcenverbrauchs bis 2030 aus. Ein erweitertes Recht auf Reparatur soll es demnach etwa für Elektronikgeräte geben, welches eine zeitlich definierte Pflicht zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen umfasst. Darüber hinaus soll sich die Vergabe öffentlicher Aufträge an Umweltaspekten orientieren. Zudem sind verbindliche Vorgaben zur Restmüllreduzierung vorgesehen, die Müllverbrennung soll reduziert werden.
Die Entschließung des Parlaments – als Aufforderung gegenüber der Kommission - entfaltet selbst zwar keine rechtlich verbindliche Wirkung, verdeutlicht jedoch als Position des EU-Parlaments die Richtung zukünftiger umweltpolitischer Vorhaben auf EU–Ebene.
Recht auf Reparatur
Im Dezember hatte bereits der EU-Umweltrat ein Recht auf Reparatur und längere Produkthaltbarkeit befürwortet. Konkret forderten die Ministerinnen und Minister die EU-Kommission dazu auf, Kriterien im Rahmen der Ökodesign- Richtlinie zu erweitern und zusätzliche Informationsanforderungen zur Erleichterung der Reparatur von Produkten gerade im Elektronikbereich vorzuschlagen. Auch Kunststoffe sollen nachhaltiger verwendet werden. Dies umfasst etwa verstärkte Rücknahmesysteme, Vorgaben zum Rezyklateinsatz für bestimmte Produkte oder beschränkende Vorgaben zum Kunststoffabfallexport in Drittstaaten.
Wiederverwendung und Ressourcenschonung
Die Europäische Kommission hatte im Frühjahr 2020 ihren neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft als Teil des EU Green Deal vorgestellt. Ziel der angekündigten umfangreichen Maßnahmen sind u. a. Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Der Aktionsplan enthält u. a. folgende Vorgaben:
  • Verankerung eines Rechts auf Reparatur bestimmter Geräte im Verbraucherrecht
  • Reduzierungsvorgaben von Verpackungsabfällen
  • Etablierung eines Rechtsrahmens für nachhaltige Produkte
  • Etablierung eines Rechtsrahmens für Batterien (Bevorzugung aufladbarer Batterien)
  • Förderung eines Sekundärrohstoffmarktes
  • Schaffung eines europäischen Datenraumes samt elektronischem Produktpass
Weitere Informationen der EU-Kommission zum Aktionsplan finden Sie hier (in engl.).
10.05.2021