Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Produktsicherheit

Mit dem "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" (ProdSG) wird das deutsche Recht an die neue Systematisierung des europäischen Produktsicherheitsrechtes angepasst.
Mit dem ProdSG sowie den auf Grundlage § 8 ProdSG erlassenen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) werden insgesamt 11 europäische Binnenmarktrichtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die produktspezifischen Regelungen der Richtlinien (z.B. wesentliche Sicherheitsanforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren) finden sich in den nachgelagerten Produktsicherheitsverordnungen (1. bis 14. ProdSV).
Erweiterter Anwendungsbereich
Betroffen sind Hersteller und Importeure, die Verbraucherprodukte, Geräte oder Arbeitsmittel, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind, in Deutschland in Verkehr bringen. Ebenso betroffen sind aber auch alle Händler, die nur Produkte anbieten dürfen, die dem Gesetz entsprechen. Auch das Bereitstellen von Produkten im rein geschäftlichen Verkehr (b2b) fällt jetzt unter das Gesetz.
Im Mittelpunkt steht die Sicherheit der Produkte, für die der Inverkehrbringer die Verantwortung übernehmen muss. Dazu zählt nicht nur die Überprüfung des Produktes, sondern auch die entsprechende Dokumentation und der Aufbau eines Rückrufmanagements für den Fall, dass das Produkt auf Grund von Sicherheitsmängeln durch den Inverkehrbringer oder die Aufsichtsbehörden wieder vom Markt genommen werden muss. Von besonderer Bedeutung sind daher auch die Kennzeichnungsvorschriften des ProdSG. Detaillierte Informationen finden Sie in den Leitlinien des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).
Geprüfte Sicherheit
Das GS-Zeichen steht für "geprüfte Sicherheit". Es ist aber kein Qualitätssiegel, anders als die CE-Kennzeichnung aber ein echtes Sicherheitszeichen! Die Rechtsgrundlagen finden sich im Abschnitt 5 (§§ 2-23) des ProdSG. Eine Liste der deutschen GS-Prüfstellen finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).