Öffentliche Konsultation zu Ethanol
Ein derzeit laufendes Verfahren auf EU-Ebene zur Einstufung von Ethanol in Gefahrenkategorien könnte dazu führen, dass die Verwendung von Ethanol als Biozid-Wirkstoff für bestimmte Anwendungen (in den Bereichen menschliche Hygiene, Desinfektion und Lebens- und Futtermittel) verboten wird. Das hätte für viele Betriebe weitreichende Konsequenzen. Deshalb sollten sich alle betroffenen Unternehmen an der Konsultation der EU-Chemikalienagentur ECHA beteiligen, um deutlich zu machen, dass es zu dem Stoff kaum Alternativen gibt.
Zum Hintergrund. Das derzeit noch laufende Einstufungsverfahren scheint darauf hinauszulaufen, dass Ethanol künftig als karzinogen Kategorie 1A oder 1B, als reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B und eventuell auch als mutagen 1A oder 1B eingestuft wird. Wirkstoffe, die diese Ausschlusskriterien erfüllen, sollten normalerweise nicht als Biozid zugelassen werden. Ausnahmen können jedoch unter bestimmten Umständen möglich sein.
Die (Nicht-)Verfügbarkeit geeigneter Alternativen wird eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die zukünftige Zulassung von Ethanol als Biozid spielen. Eine breite Beteiligung von Unternehmen an der öffentlichen Konsultation wird dazu beitragen aufzuzeigen, dass die Alternativen für die Verwendung von Ethanol als Biozid in den Bereichen menschliche Hygiene, Desinfektion und Lebens- und Futtermittel sehr beschränkt sind und Ethanol daher weiterhin als Biozid zugelassen werden soll.
Auf folgender Seite können Sie sich bis zum 28. April an der Konsultation beteiligen: ECHA Website
5-3-2025