RoHS-Richtlinie

Ausnahmen für Blei geändert

Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen durch die RoHS-Richtlinie. Die EU-Kommission veröffentlichte nun Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten.
Auf Antrag der Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen gewährt werden. Nun hat die Kommission neue Regelungen für die Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Die Ausnahmen verlängern sich zum Teil bis Mitte oder Ende 2027, zum Teil bis 12 oder 18 Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln.
Am 21. November 2025 wurden die drei nachfolgend aufgeführten delegierten Richtlinien für die Ausnahmen von Blei im EU-Amtsblatt veröffentlicht (siehe “Deligierte Richtlinien der Kommission”):
  • 2025/1802: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1802 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei hochschmelzenden Loten
  • 2025/2363: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2363 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei in Bauteilen aus Glas oder Keramik
  • 2025/2364: Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer
Die Regelungen betreffen:
  • Blei das als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet wird (Link)
  • Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist, einschließlich dielektrischer Keramik in Kondensatoren (Link)
  • Blei in hochschmelzenden Loten, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden (Link)
Die vorherigen Verlinkungen beziehen sich auf die offiziellen Konsultationsseiten der EU-Kommission. Sie finden jeweils am Ende der Seiten ("Annahme durch die Kommission") die delegierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge, in denen die neuen Fristen der Ausnahmeregelungen genannt sind.
Quelle: DIHK
31.03.2026