Ausnahmen für Blei geändert

Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen durch die RoHS-Richtlinie. Die EU-Kommission veröffentlichte nun Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten.
Auf Antrag der Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen gewährt werden. Nun hat die Kommission neue Regelungen für die Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Die Ausnahmen verlängern sich zum Teil bis Mitte oder Ende 2027, zum Teil bis 12 oder 18 Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln. Die Regelungen betreffen:
  • Blei das als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet wird (Link)
  • Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist, einschließlich dielektrischer Keramik in Kondensatoren (Link)
  • Blei in hochschmelzenden Loten, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden (Link)
Die vorherigen Verlinkungen beziehen sich auf die offiziellen Konsultationsseiten der EU-Kommission. Sie finden jeweils am Ende der Seiten ("Annahme durch die Kommission") die delegierten Richtlinien und die dazugehörigen Anhänge, in denen die neuen Fristen der Ausnahmeregelungen genannt sind.
Quelle: DIHK
16.09.2025