Novelle des Batteriegesetzes in Kraft
Am 6. Oktober ist das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft getreten. Damit wird das nationale Batterierecht an die EU-Batterieverordnung angepasst.
Die wichtigste Änderung aus Sicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren ist die Pflicht zur Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem, die nun nicht mehr auf Gerätebatterien beschränkt ist, sondern für alle Batteriekategorien gilt. Für die Registrierung aller Inverkehrbringer von Batterien ist die Stiftung ear zuständig.
Registrierungen, die bereits vor dem 18.08.2025 bestanden, wurden von der ear zunächst automatisch an die neue Rechtslage angepasst.
WICHTIG: Sie müssen diese Registrierungen bis zum 15.01.2026 ergänzen, damit Sie Ihre Registrierungen nicht verlieren!
WICHTIG: Sie müssen diese Registrierungen bis zum 15.01.2026 ergänzen, damit Sie Ihre Registrierungen nicht verlieren!
Für die Aktualisierung Ihrer Registrierungen sind folgende Ergänzungen im ear-Portal bis zum Januar 2026 erforderlich:
- Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
- Angabe der chemischen Zusammensetzung Ihrer Batterien
- Angabe Ihrer Steuer-ID
Die Stiftung ear informiert ausführlich über den Handlungsbedarf auf ihrer Homepage.
Bereits am 18. August wurden aus den bisherigen drei Batteriearten fünf Batteriekategorien. Bei den Geräte- und Fahrzeugbatterien hat sich bis auf die Bezeichnung der Fahrzeugbatterien nichts geändert. Die Industriebatterien teilen sich in drei speziellere Batteriekategorien auf (neue Batteriekategorien).
Das „Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz — Batt-EU-AnpG)“ ist am 6.10.2025 imBundesgesetzblatt verkündet worden.
14.10.2025