Neue Abfallschlüssel für Lithium-Batterien ab Ende 2026

Die EU-Kommission hat das EU-weite Abfallverzeichnis angepasst. Im November 2026 tritt ein überarbeitetes EU-Abfallverzeichnis mit einer Reihe neuer batteriebezogener Abfallschlüssel in Kraft. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht. Beispielsweise könnten die Nachweispflichten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle betroffen sein.
Seit Jahren wird vor allem von der Entsorgungswirtschaft gefordert, für Abfälle aus oder mit Lithiumbatterien eigene Abfallschlüssel festzulegen. Damit soll u. a. die hohe Anzahl an Bränden in Entsorgungseinrichtungen reduziert werden. Im EU-Amtsblatt wurde der „delegierte Beschluss 2025/934 vom 5. März 2025 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG im Hinblick auf eine Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle“ (Link) veröffentlicht.
Das betrifft insbesondere Lithium-, Natrium-, Nickel- und Alkalibatterien. Durch die Ergänzung der neuen Abfallschlüssel wird es einfacher, diese Batterien zu identifizieren, zu überwachen und zurückzuverfolgen. Zudem kann eine klare Aussage getroffen werden, ob die jeweiligen Batterien als gefährliche
oder nicht gefährliche Abfälle einzustufen sind.
In fünf Kapiteln wurden eine Reihe neuer batteriebezogener Abfallschlüssel hinzugefügt. Mit einer 18-monatigen Übergangsfrist müssen dann die neuen Abfallkennzeichnungen in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden. Zudem sind bei der Lagerung und beim Transport die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitshinweise zu befolgen. Darüber hinaus ergeben sich Konsequenzen für eine grenzüberschreitende Verbringung der jeweiligen Stoffströme. Das bezieht sich in erster Linie auf die neue Einstufung von „Schwarzmasse“ als gefährlichen Abfall.
Deutschland muss seine Abfallverzeichnisverordnung (AVV) anpassen. Einstweilen gelten die bisherigen 6-stelligen Abfallschlüssel und zugehörigen Abfallbezeichnungen weiter.
22.10.2025