BSI veröffentlicht Markterklärung

Smart Meter Rollout kann beginnen

Mit der Zertifizierung eines dritten Smart-Meter-Gateways und der Veröffentlichung der Markterklärung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun den offiziellen Startschuss für den Smart-Meter Rollout gegeben.
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber werden verpflichtet, den Rollout nach dem im Gesetz vorgegebenen und nach Nutzergruppen gestaffelten Zeitplan durchzuführen. Mit dreijähriger verspätung beginnt nun endlich der flächendeckende Einsatz von Smart-Metern. Die im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) von 2016 genannten Umbaufristen verschieben sich entsprechend nach hinten.
Zum Einbau eines Smart-Meters verpflichtet sind Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch über 10.000 kWh (später sinkt die Grenze auf 6.000 kWh), Betreiber größerer Erzeugungsanlagen über 7 kW installierte Leistung und steuerbare Verbraucher z.B. Ladepunkte für Elektromobile, Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen.
Verantwortlich für den Umbau ist der jeweilige Messstellenbetreiber, der spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Umbautermin den Verbraucher über den Umbau informieren muss und mindestens zwei Wochen vor dem Einbautermin dem Verbraucher den genauen Termin mitteilen muss.
Hintergrund
Mit intelligenten Informationsnetzen können Energieerzeugung und -verbrauch effizient verknüpft und ausbalanciert werden. Wichtige Elemente eines solchen Netzes sind intelligente Messsysteme, auch "Smart Metering Systems" genannt. Auf der einen Seite sorgen sie für Verbrauchstransparenz, auf der anderen Seite für die sichere Übermittlung von Messdaten. Mit der zusätzlichen Fähigkeit, eine Plattform für die Steuerung von elektronischen Verbrauchsgeräten und Erzeugungsanlagen zu bieten, verbessern sie zudem das Last- und Erzeugungsmanagement im Verteilnetz. Zentrale Komponente eines intelligenten Messsystems ist das Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit mit integriertem Sicherheitsmodul.
04.02.2020