Markteinführung Wasserstoff

Wasserstoff: BMU bestätigt Planungen für Pilotprogramm Klimaschutzverträge

Das Bundesumweltministerium (BMU) entwickelt derzeit eine Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge (CCfD) in der Stahl-, Zement-, Kalk- und Ammoniakindustrie. Ab 2022 sollen Projekte gefördert werden, die zu einer erheblichen Emissionsminderung führen und zum Ziel der Klimaneutralität passen. Darauf aufbauend soll das Programm auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Das BMU hat jetzt den Entwurf eines Eckpunktepapieres für die Förderrichtlinie veröffentlicht.
Klimaschutzverträge bieten die Möglichkeit, die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse in den Grundstoffindustrien über eine Abfederung der genannten Kostendifferenzen und Risiken zeitlich deutlich vorzuziehen. Mit dem Pilotprogramm „Carbon Contracts for Difference“ sollen die operativen Mehrkosten im Falle der Einführung einer CO2-armen Produktionstechnologie gegenüber der Referenztechnologie gefördert werden. Angedacht ist eine Förderung von zehn Jahren.
Voraussichtlich wird es vor allem um Wasserstoffanwendungen gehen, da es sich um eine Maßnahme aus der Nationalen Wasserstoffstrategie handelt. Voraussetzung wird die Nutzung grünen Wasserstoffs sein, dessen Definition EU-seitig aber noch aussteht. Der Entwurf des Eckpunktepapieres enthält einige konkrete Rahmenbedingungen:
  • Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit Niederlassung in Deutschland, die über Produktionsanlagen im industriellen Maßstab verfügen oder planen, sie zu errichten. In der ersten Phase des Pilotprogramms sind nur Unternehmen der Stahl-, Zement-, Kalk- und Ammoniakindustrie mit prozessbedingten Emissionen antragsberechtigt. Darauf aufbauend kann das Programm abhängig von den verfügbaren Finanzmitteln auf weitere Branchen ausgedehnt werden.
  • Gefördert werden sollen Projekte, die zu einer Minderung von mehr als 50 % nicht-energiebedingter und energiebedingter Emissionen an einem Industriestandort in Deutschland führen und technisch perspektivisch zur Erzielung der Treibhausgasneutralität 2050 geeignet sind.
  • Es ist eine gemeinsame Ausschreibung vorgesehen, nicht für einzelne Branchen.
  • Die vorgesehenen Vergabekriterien umfassen unter anderem die erwartete Treibhausgasminderung gegenüber der Referenzproduktion, den Innovationsgrad der genutzten Technologie bzw. des umgesetzten Verfahrens, den Reifegrad des Projekts, die Skalierbarkeit des Projekts auf Sektorebene, Übertragungseffekte und die Förderkosteneffizienz.
Nach der Bewertung aller Anträge wird ein Ranking erstellt, in dessen Rangfolge die Projekte bezuschlagt werden bis das zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft ist. Ein informelles Interessenbekundungsverfahren könnte bereits 2021 starten.
Quelle: DIHK
21.05.2021