Öffentliches Register

Marktstammdatenregister (MaStR)

Das MaStR-Webportal ist seit dem 31. Januar 2019 online. Die Registrierung ist für alle Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.
Neue EEG- und KWK-Anlagen müssen spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme registriert werden! Für bestehende EEG- und KWK-Anlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb gegangen sind, gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Sie müssen spätestens bis zum 31. Januar 2021 registriert werden. Um das Register zum Start nicht zu überlasten, sollten alle Registrierungen von Bestandsanlagen zunächst aufgeschoben werden.
Mit dem Marktstammdatenregister wird ein umfassendes Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Es soll für viele energiewirtschaftliche Prozesse eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung darstellen. Außerdem sollen andere behördliche Meldepflichten dadurch zukünftig vereinheitlicht, vereinfacht und zum Teil ganz abgeschafft werden. Durch das MaStR werden das Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengefasst.
Registrierungspflichtig sind alle Marktakteure und Einheiten der Energiewirtschaft, unter anderem Netz- und Messstellenbetreiber und vor allem auch Betreiber von Erzeugungsanlagen z.B. von PV-Anlagen, BHKW und privaten Stromspeichern. Aber ebenso Betreiber von Braunkohlekraftwerken und großen Verbrauchseinheiten.
Registriert werden muss jede Stromerzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll, und jede Gaserzeugungsanlage, die unmittelbar oder mittelbar an ein Gasnetz angeschlossen ist oder werden soll.
Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen, d.h. dass beispielsweise auch kleine Balkon-Solaranlagen registriert werden müssen.
Nicht registriert werden müssen lediglich Einheiten, die über gar keinen Netzzugang verfügen.
19.03.2020