Energiekosten

Neue Stellungnahmen des DIHK zu wichtigen Energiethemen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat sich an zwei wichtigen Konsultationen zur Energiegesetzgebung beteiligt. Der DIHK veröffentlichte eine Stellungnahme zur Härtefallregelung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) und zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS).
Beide Stellungnahmen können bei der SIHK per E-Mail an lemler@hagen.ihk.de angefordert werden!
Die erste Stellungnahme betrifft den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung. Der DIHK hält die vorgelegte Härtefallregelung nicht für ausreichend, um Carbon Leakage aufgrund der nationalen CO2-Bepreisung vor allem im Mittelstand zu verhindern. Zudem würde mit dem Entwurf sehr viel bürokratische Belastung aufgebaut, die die praktische Anwendbarkeit der Regelung massiv erschwert. Der Ausschluss von Sektoren, die auf der Carbon-Leakage-Liste der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) stehen, ist aus Sicht des DIHK unverständlich, da dies auch im BEHG nicht gefordert wird.
Insbesondere sollte darauf verzichtet werden, die EEG-Umlagensenkung von den Zusatzkosten abzuziehen. Statt individueller Antragsstellungen könnte auf pauschale Ansätze, wie bei der Besonderen Ausgleichsregel des EEG, zurückgegriffen werden. Nach Ansicht des DIHK sollte die Entlastung bereits zum Zeitpunkt der Belastung erfolgen und nicht erst nachlaufend. Andernfalls würde das Kapital in den Unternehmen gebunden. Denn da es sich um Härtefälle handelt, ist jede Kapitalbindung für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe problematisch.
Der DIHK setzt sich dafür ein, dass über die Schwellenwerte hinaus keine weiteren Nachweispflichten notwendig sind. Unternehmen, die mit ihren Kosten die Schwellen übersteigen, benötigen definitiv eine Entlastung, weil ihre Geschäftstätigkeit ansonsten gefährdet ist. Viele der besonders betroffenen Unternehmen befürchten, dass sie ohne eine angemessene Entlastung den Pfad zur Transformation hin zur Klimaneutralität nicht finanzieren können.
Die zweite Stellungnahme betrifft einen Vorschlag für eine Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS).
Das EU ETS ist das zentrale, marktbasierte Klimaschutzinstrument der Europäischen Union, das in Deutschland die Treibhausgasemissionen von mehr als 1.800 Anlagen der Energiewirtschaft und der Industrie mit einem einheitlichen Preis belegt. Da andere Wirtschaftsräume derzeit keine vergleichbaren Klimaschutzanstrengungen unternehmen, ist die freie Zuteilung von Zertifikaten eine wichtige Maßnahme zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energie- und handelsintensiven Industrie. Es sollte daher aus Sicht des DIHK umfassend geprüft werden, welche der von der Kommission analysierten Anpassungen der Richtlinie zur Umsetzung des gesteigerten 2030-CO2-Reduktionsziels am ehesten dazu beitragen, im Sinne eines effektiven Schutzes vor Carbon Leakage eine ausreichende Ausstattung der Industrie mit freien Zertifikaten sicherzustellen.
Insbesondere die freie Zuteilung der Sektoren, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, sollte nur gekürzt werden, wenn dieser neue Mechanismus einen vergleichbaren Schutz bietet. Das derzeit diskutierte Modell bietet keinen Schutz für Unternehmen, die Produkte aus dem Binnenmarkt in Drittstaaten exportieren. Daher fürchtet der DIHK erhebliche negative Effekte für die globale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Branchen.
Der DIHK unterstützt die Einführung eines zweiten Handelssystems für die Sektoren Gebäude und Verkehr (New ETS) und den gewählten Upstream-Ansatz. Unsere Experten in Brüssel regen allerdings an, perspektivisch zusätzlich Industriebetriebe, die nicht unter das EU ETS fallen, in das neue europäische System einzubeziehen. Zumindest bis 2030 sollte im New ETS ein Höchstpreis eingeführt werden, um die Kosten für die Wirtschaft zu begrenzen.
Um die Wirtschaft zielgerichtet zu entlasten und Klimaschutz in den Betrieben zu erleichtern, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, Einnahmen aus dem Emissionshandel zur Senkung von Umlagen auf Energie zu nutzen.
16.11.2021