Kurzfristig Liquidität sicherstellen

Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) für energieintensive Industrien ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
Grundsätzlich wurde ein Teil der Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.
Bedingungen:
  1. Das Unternehmen muss einer der gelisteten Branchen der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien (KUEBLL-Liste; siehe Anhang I ab Seite 84) zuzuordnen sein.
  2. Die Energiekosten (Beschaffungskosten) müssen 2021 einen Anteil von mindestens 3 Prozent am Produktionswert überschritten haben.
  3. Das Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben.
Alle Details finden Sie im BAFA-Merkblatt. Der Antrag kann auch nur für einzelne Monate gestellt werden, wenn eine Verdoppelung der Energiekosten bis Ende September zu erwarten ist. Bei der Ermittlung und Bewertung des Produktionswertes und der Energiebeschaffungskosten kann ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer behilflich sein. Die SIHK kann keine individuelle Unterstützung bei der Antragstellung leisten.
Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:
Auszug aus dem Merkblatt des Bafa
Quellen: DIHK / BMWK / BAFA
05.01.2023