Ausgleichsabgabe aktuell
Alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff. SGB IX verfügen, sind beschäftigungspflichtig und müssen eine Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht bei der Agentur für Arbeit abgeben.
Die Abgabefrist für das Jahr 2024 ist der 31. März 2025
Die Abgabefrist für das Jahr 2024 ist der 31. März 2025
Unter www.iw-elan.de finden Sie mehr zur Ausgleichsabgabe und Schwerbehindertenanzeige und erfahren alles über Vorschriften und Berechnungsgrundlagen. Sie können darüber auch Ihre Anzeige bei der Agentur für Arbeit übermitteln.
Für das Jahr 2025 wurden neue Staffelbeiträge festgesetzt. Eine gute Gelegenheit, die Möglichkeiten einer Erhöhung der Beschäftigtenquote zu prüfen, um diese Kosten zu sparen. Information und Beratung über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und die weiteren Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu reduzieren, erhalten sie bei der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber, Christian Münch, Telefon 02331 390-302, muench@hagen.ihk.de.