progres.nrw – Emissionsarme Mobilität
Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge verfügbar
NRW hat die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge im Rahmen von „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ wieder aufgenommen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Gefördert wird der Erwerb und die Errichtung von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Schnellladeinfrastruktur mit mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt. Einbezogen werden können auch Batteriespeicher, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird. Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 30.000 Euro je Ladepunkt. Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist die Nutzung auf Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 beschränkt.
Förderanträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden (zurAntragstellung).
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Auftragsvergabe, verbindliche Bestellung oder ein Vertrag über Kauf, Installation oder sonstige Leistungen darf grundsätzlich erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgen. Planungen und Genehmigungsverfahren gelten noch nicht als Vorhabenbeginn.