DIHK-Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Am 18. Juli hat die DIHK ihre Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (RED-III Quote) an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) übermittelt.
Positiv bewertet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Quotenbetrug, wie etwa die Vor-Ort-Kontrollen der Produktionsstätte. Die massenhafte Einfuhr mutmaßlich betrügerischer Biokraftstoffe aus dem Ausland hat in der Vergangenheit zu einer künstlichen Übererfüllung der Quote und damit zu einer faktischen Entwertung des Klimaschutzbeitrags geführt. Dass strengere Herkunftskontrollen eingeführt werden sollen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Dies sollte jedoch nicht zu Überbürokratisierung führen!
Kritisch sehen wir allerdings die geplante Abschaffung der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Biokraftstoffen. Diese Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag zur Treibhausgasminderung und spielen eine zentrale Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität, insbesondere in den schwer zu dekarbonisierenden Bereichen des Verkehrssektors. Da ihre Herstellung derzeit noch mit hohen Kosten verbunden ist und nur in begrenztem Umfang stattfindet, ist eine gezielte Förderung ihrer Marktintegration weiterhin unerlässlich. Dies würde eine technologische Weiterentwicklung und Skalierung ermöglichen.
Darüber hinaus sollte Deutschland bei der nationalen Umsetzung der RED-III Vorgaben nicht über die europäischen Vorgaben hinausgehen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und gleiche Bedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu sichern. Nur so kann der Markthochlauf erneuerbarer Kraftstoffe fair und effizient gelingen.
Quelle: DIHK
21.07.2025