Überprüfbare Werbeaussagen

Green Claims: Vorsicht bei Werbung mit Klimaneutralität

Mit der europäischen EmpCo‑Richtlinie sollen Aussagen zur Klimaneutralität in der Werbung gegenüber Verbrauchern transparenter und verlässlicher werden. Die Anforderungen an sogenannte “Green Claims” werden ab dem 27. September verschärft.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) ins deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden die europäischen Vorgaben nahezu 1:1 übernommen. Zukünftig dürfen Produkte nur als klimaneutral beworben werden, wenn sie über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg CO₂-neutral sind. Produkt bezogene Aussagen, die auf reinen Kompensationsmaßnahmen beruhen, sind künftig unzulässig. Verboten sind zum Beispiel:
  • CO₂-neutral
  • Klimapositiv
  • Reduzierter CO₂-Fußabdruck (kompensiert)
Dies gilt insbesondere, wenn die Neutralität allein durch den Erwerb von Zertifikaten erreicht wird. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar erkennen können, welche Maßnahmen direkt vom Unternehmen umgesetzt werden.
Weitere Informationen zur europäischen EmpCo‑Richtlinie finden Sie hier.