DIHK fordert Klarheit bei Kundenanlagen

In einem gemeinsamen Schreiben fordert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit 26 weiteren Wirtschaftsverbänden die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur auf, die rechtliche Unsicherheit rund um Kundenanlagen zu beenden und zügig tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Runden Tisch einzuberufen, um gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai 2025, basierend auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung über Kundenanlagen. Es handelt sich um eng begrenzte Erzeugungsanlagen, die Letztverbraucher innerhalb von Gebäuden, Gewerbe- oder Gebäudekomplexen versorgen. Der bisheriger Vorteil: Ihr Betreiber gilt nicht als Netzbetreiber, muss also nicht die hierfür typischen Netzpflichten erfüllen.
Die Gerichtsentscheidungen gefährden das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Es besteht bereits jetzt aufgrund des Schwebezustands eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Die IHK-Organisation fordert daher gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsverbänden:
  • Die Bundesregierung sollte kurzfristig einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die Wirtschaftsverbände bieten dafür ihre Unterstützung an.
  • Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeitigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes Genüge tun.
  • Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
Quelle: DIHK
03.09.2025