BNetzA-Alternativen zum Bandlastprivileg
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Diskussionspapier zu den Stromnetzentgelten für Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Das Papier ist Teil des Verfahrens zur Regelung der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes).
Mit der Diskussion über die Industrienetzentgeltreduktionen soll für eine besonders wichtige Netznutzergruppe Rechtssicherheit geschaffen werden, betont die BNetzA. Ihr Ziel sei es, das große Potential von Lasten als Flexibilitäten für das System der Energieversorgung in Deutschland nutzbar zu machen. Dabei stellt sie in ihrem Diskussionspapier drei Vorschläge, die jeweils eine "machbare Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern", zur Diskussion.
Erstens könnten individuelle Netzentgelte mit entsprechenden Rabatten für eine Veränderung des Abnahmeverhaltens gewährt werden, wenn sich dieses stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ ist für die BNetzA vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität u. a. mit Hilfe von Speichern für ein an Netzbelangen orientiertes Abnahmeverhalten zu setzen. Schließlich könnte eine Netzentgeltermäßigung für direkte Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber gewährt werden.
Alle Vorschläge haben nach Ansicht der Bundesnetzagentur gemeinsam, dass sie eine machbare Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern. Diese soll die grundsätzlichen Produktionsprozesse der Industrie nicht beeinträchtigen. Hinzu kämen angemessene Übergangsregelungen.
Alle Vorschläge haben nach Ansicht der Bundesnetzagentur gemeinsam, dass sie eine machbare Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern. Diese soll die grundsätzlichen Produktionsprozesse der Industrie nicht beeinträchtigen. Hinzu kämen angemessene Übergangsregelungen.
Aus Sicht der SIHK berücksichtigen die Vorschläge nicht die spezifischen Bedürfnisse der Industriebranchen. Unternehmen ohne technische Flexibilisierungsmöglichkeiten müssen bei Wegfall der Bandlastregelung mit deutlich höheren Netzentgeltkosten rechnen. Und konkurrenzfähige Netzentgelte sind für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbar.
Im Rahmen der Reform der Netzentgelte plant die Bundesnetzagentur, die bislang gültige "Bandlast-Regelung" zu streichen. Stattdessen sollen die Netzentgelte eine stärkere Flexibilität beim Strombezug anreizen. Aktuell erhalten große Netznutzer gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung ein rabattiertes individuelles Netzentgelt, wenn sie im Jahr mindestens 7.000-Stunden Strom beziehen. Diese sog. Bandlast-Regel tritt auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes am 31. Dezember 2028 außer Kraft, deshalb muss es zwingend eine Neuregelung geben.
Quelle: BNetzA
30.09.2025