Überarbeitung der CO₂-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Überprüfung der CO₂-Emissionsnormen für neue Pkw und neue leichte Nutzfahrzeuge, sowie zur Überprüfung der Richtlinie über die Kennzeichnung von Pkw (Car Labelling Directive) durch.
Überarbeitung der Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Ziel der Überprüfung der CO₂-Emissionsstandards ist es, die aktuelle Verordnung im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen für die Automobilindustrie zu analysieren und bei Bedarf anzupassen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Vorschriften vereinfacht und der bürokratische Aufwand reduziert werden können.
Die Verordnung legt Grenzwerte für CO₂-Emissionen von in der EU neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen fest. Sie soll zur Umsetzung der Klimaziele der EU bis 2030 beitragen und den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 unterstützen. Zudem soll sie die Verbreitung emissionsfreier Fahrzeuge fördern sowie Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und hochwertige Arbeitsplätze im Automobilsektor stärken. Die Überprüfung ist Teil des EU-Aktionsplans für die europäische Automobilindustrie.
Überarbeitung der EU-Vorschriften über Verbraucherinformationen zu Pkw
Gleichzeitig wird auch die Car Labelling Directive überarbeitet, um VerbraucherInnen besser über den CO₂-Ausstoß und die Kraftstoffeffizienz neuer Fahrzeuge zu informieren, damit sie nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen können. Auch dadurch soll der Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge weiter beschleunigt werden. Die Grundlage für diese Überarbeitung bildet die Bewertung der Richtlinie (EN) vom 4. Juni 2025.
Möglichkeit zur Stellungnahme:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14750-Revision-of-the-EU-rules-on-car-labelling_de
Flexibilität zur Erreichung der CO2-Flottenziele
Die EU-Kommission hatte im April beschlossen, der europäischen Automobilindustrie zusätzliche Zeit für die Einhaltung der CO2-Flottengrenzwerte zu gewähren. Die Änderung ermöglicht den Herstellern, die Einhaltung der CO2-Ziele für 2025, 2026 und 2027 über den gesamten Dreijahreszeitraum im Durchschnitt ihrer Leistung und nicht jährlich zu bewerten. So können Sie übermäßige Emissionen in einem Jahr ausgleichen, indem sie die Zielvorgabe in anderen Jahr übertreffen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung werden die in der Verordnung festgelegten CO2-Reduktionsziele nicht geändert. Für die Jahre 2025 bis 2029 wird in der Verordnung (EU) 2019/631 ein Reduktionsziel von 15 % für die durchschnittlichen CO2-Emissionen der EU-Flottenhersteller von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen im Vergleich zum Ausgangswert 2021 festgelegt.
Quelle: DIHK
22.07.2025