Transparenzpflicht beim EU-AI-Act

KI-generierte Bilder, Videos und Audios richtig kennzeichnen

Seit dem 2. August 2026 gelten erstmals zentrale Transparenzpflichten des europäischen AI Act. Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen erkennen können, wenn Bilder, Videos oder Audioaufnahmen künstlich erzeugt oder wesentlich mithilfe von KI verändert wurden. Für Unternehmen ist insbesondere dann eine Kennzeichnung erforderlich, wenn Inhalte echt wirken und reale oder glaubhaft erscheinende Personen, Gegenstände, Orte, Unternehmen oder Ereignisse darstellen. Das betrifft beispielsweise ein künstlich erzeugtes Foto eines vermeintlich realen Betriebs, ein Video mit einer KI-generierten Person oder eine täuschend echte künstliche Stimme.
Da die rechtliche Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein kann, empfiehlt es sich in der Praxis häufig, vollständig KI-generierte oder wesentlich mit KI veränderte Bilder, Videos und Audioaufnahmen grundsätzlich zu kennzeichnen. Das schafft Transparenz und reduziert das Risiko von Fehleinschätzungen. Meist reichen dafür kurze und verständliche Hinweise wie „KI-generiert“, „Mit KI erstellt“, „Mit KI bearbeitet“, „KI-modifiziert“ oder „Stimme mit KI erzeugt“ aus. Der Hinweis sollte bereits beim ersten Kontakt mit dem Inhalt gut wahrnehmbar sein. Bei Bildern kann die Kennzeichnung beispielsweise direkt im Bild oder unmittelbar in der Bildunterschrift erfolgen. Bei Videos bietet sich eine Einblendung zu Beginn an, bei Audioaufnahmen ein hörbarer Hinweis.

Wann ist in der Regel keine Kennzeichnung erforderlich?

Nicht jede Nutzung von KI löst automatisch eine Transparenzpflicht aus. Wird KI lediglich unterstützend eingesetzt, ohne dass der Inhalt wesentlich verändert wird – etwa für Rechtschreibkorrekturen, Farb- oder Helligkeitsanpassungen, Bildrauschreduzierung oder andere rein technische Optimierungen –, ist eine Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich. Maßgeblich ist, ob durch den KI-Einsatz ein Inhalt entsteht oder wesentlich verändert wird, der für Betrachter oder Zuhörer den Eindruck eines echten Geschehens oder einer realen Person erwecken kann.
Zur einfachen Umsetzung stellt die Europäische Kommission drei frei verwendbare EU-Symbole bereit: ein allgemeines KI-Symbol sowie Varianten für vollständig KI-generierte und teilweise mit KI veränderte Inhalte. Die Symbole können kostenlos in verschiedenen Ausführungen und Dateiformaten heruntergeladen werden. Die EU-Seite enthält außerdem konkrete Empfehlungen zur Größe, Platzierung, Verständlichkeit und Barrierefreiheit der Kennzeichnung.
Nähere Informationen zu den Details der Kennzeichnungspflicht bietet zum Beispiel eine Leitfaden, den die Wettbewerbszentrale erstellt hat: ⁣Leitfaden zur KI-Kennzeichnung - SIHK zu Hagen
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Richtigkeit der Inhalte übernommen werden. Im Einzelfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.