KI-Schulungspflicht für Unternehmen: Was jetzt zu tun ist

Seit dem 2. Februar 2025 ist die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) in Kraft. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, stehen damit vor einer neuen Herausforderung: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Doch was bedeutet das konkret?

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Verpflichtung zur Förderung der KI-Kompetenz gilt branchenübergreifend für Unternehmen, die KI-Systeme entweder entwickeln oder in ihren Betriebsprozessen einsetzen. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen zwei Gruppen:
Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen diese auf den Markt.
Betreiber nutzen KI-Systeme, um Geschäftsprozesse zu optimieren, z. B. für automatisierte Bewerbungsverfahren, Kundenservice oder Produktion.
In beiden Fällen müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeitende sachkundig mit KI umgehen können.

Was fordert der AI Act?

Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Unternehmen, geeignete Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen. Dabei geht es nicht nur um technisches Wissen, sondern auch um:
  • Kenntnisse über Chancen und Risiken von KI
  • Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Aspekte
  • Sicherstellung der menschlichen Aufsicht über KI-Systeme
  • Umgang mit potenziellen Fehlern oder Verzerrungen in KI-gestützten Prozessen
Obwohl die Verordnung keine konkreten Schulungskonzepte vorschreibt, wird erwartet, dass Unternehmen nachweisen können, dass ihre Mitarbeitenden entsprechend qualifiziert sind.

Wie können Unternehmen die Anforderungen umsetzen?

Eine verbindliche Schulungspflicht ist in Artikel 4 nicht explizit festgelegt – dennoch sollten Unternehmen aus eigenem Interesse Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen etablieren. Möglichkeiten sind unter anderem:
  • Interne oder externe Schulungen zur KI-Nutzung und -Regulierung
  • Erstellung einer unternehmensinternen KI-Richtlinie
  • Benennung von KI-Beauftragten oder Einrichtung von KI-Arbeitsgruppen
  • Regelmäßige Evaluation des Wissensstandes der Mitarbeitenden
Selbststudium allein reicht als Nachweis nicht aus, da es nicht überprüfbar ist. Unternehmen sollten daher auf strukturierte Lernformate setzen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Kontrolle der Umsetzung des AI Act erfolgt durch nationale Aufsichtsbehörden – in Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur zuständig sein. Während der Übergangsphase bis zur Veröffentlichung detaillierter Leitlinien (geplant bis August 2025) liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, die Anforderungen eigenständig umzusetzen.
Besonders im Schadensfall könnte eine fehlende Schulung rechtliche Folgen haben. Unternehmen könnten haftbar gemacht werden, wenn durch mangelndes Wissen über KI-Systeme nachweislich Probleme entstehen, die durch eine Schulung vermeidbar gewesen wären.

Fazit: Jetzt handeln, um vorbereitet zu sein

Auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden. Der richtige Umgang mit KI wird nicht nur aus rechtlicher Sicht immer wichtiger – er trägt auch dazu bei, Innovationen verantwortungsvoll und effizient im Betrieb zu nutzen.
Wer frühzeitig die Weichen stellt, stellt sicher, dass KI im Unternehmen nicht nur eingesetzt, sondern auch verstanden wird.
Weitere Informationen zu aktuellen und geplanten EU-Regelungen im digitalen Umfeld finden Sie in unserem Artikel EU-Regelungen im Digitalbereich.