Phishing-Masche: Offenlegung Jahresabschluss

Hier mal wieder eine aktuelle Phishing-Masche aus dem Bereich “Behörden”: In diesem konkreten Fall fordert das “Bundeszentralamt für Steuern” zur Überweisung von 309 Euro wegen unterbliebener Offenlegung des Jahresabschlusses auf.
Derartige Schreiben die angeblich von dieser Behörde stammen sind (leider) nichts ungewöhnliches, es gibt beim Bundeszentralamt für Steuern eine entsprechende Webseite, auf der verschiedene Maschen genannt werden. Im konkreten Fall geht es relativ offensichtlich um das ergaunern von Geld.

Wie erkennt man, dass die Mail bösartig ist?

Auch wenn das Schreiben einen sehr authentischen Eindruck macht und es die absendende Behörde auch wirklich gibt, sollten drei Umstände auf jeden Fall stutzig machen - auch in ähnlichen Fällen mit anderen Absendern:
  • Trifft der angebliche Sachverhalt überhaupt zu?
  • Falls ja, hat der angebliche Absender mit diesem Sachverhalt überhaupt etwas zu tun? Sonst meldet sich doch z.B. das lokale Finanzamt bei derartigen Steuerangelegenheiten.
  • Und falls der Sachverhalt stimmt und der Absender authentisch klingt, wieso verwendet eine deutsche Behörde laut IBAN ein spanisches Konto?
Insgesamt zeigt sich, dass man auch bei behördlichen Schreiben genau hinschauen muss, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Im Zweifelsfall sollte man lieber einmal mehr nachfragen, ob alles seine Richtigkeit hat und dabei NICHT die im Schreiben genannten Kontaktdaten nutzen - auch Telefonnummern o.ä. können schließlich gefaket sein.

Fragen, Anmerkungen oder eigenes Beispiel?

Haben Sie zum gezeigten Beispiel Fragen oder Anmerkungen? Was halten Sie von der Reihe "Vorsicht Phishing"? Haben Sie Verbesserungsvorschläge? Dann schreiben Sie doch eine Mail an michael.dolny@hagen.ihk.de
Sollte auch bei Ihnen eine Phishing-Mail im Postfach landen, würden wir uns über einen Screenshot sehr freuen, um auch andere auf die Gefahr hinweisen zu können.
Zurück zur Übersicht