Förderprogramm NRW

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitalisierung

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen können vom Land Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss erhalten, wenn sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen. Das entsprechende Programm heißt Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitalisierung.

Aktueller Hinweis:
- Zum 1. Januar 2026 wurden die Förderbedingungen von MID-Digitalisierung angepasst. Die Förderung unternehmensinterner Digitalisierungsmaßnahmen ist entfallen. Gefördert wird nun ausschließlich die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte auf Basis bestimmter Schlüsseltechnologien.
- Eine Registrierung zur Verlosung ist möglich.

Eckpunkte zu MID-Digitalisierung

  • Zuschuss einheitlich 50% der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 €
  • Für KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial
  • Vergabe im Losverfahren (s.u.)
  • Fördergeber: Land NRW

Was wird gefördert?

  • Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen.
  • Gefördert werden ausschließlich digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine der folgenden Technologien oder Verfahren einsetzen:
    • Künstliche Intelligenz (KI)
    • Algorithmen des maschinellen Lernens
    • Data-Mining-Verfahren
    • Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
    • AR/VR-Technologien
  • Das geförderte Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren und eine realistische Marktverwertung erwarten lassen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen.

Wie hoch ist die Fördersumme?

  • Es gilt eine Förderquote von 50 Prozent.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro
  • Die minimale Fördersumme (Bagatellgrenze) beträgt 4.000 Euro. Das bedeutet, dass ein gefördertes Projekt ein Volumen von mindestens 8.000 Euro aufweisen muss, um förderfähig zu sein.

Was ist beim Programm MID-Digitalisierung noch zu beachten?

  • Da das Interesse am Programm viel größer als die zur Verfügung stehenden Mittel sind, erfolgt die Vergabe im “Losverfahren”: Zunächst meldet man in einem Online-Portal sein Interesse an einer Förderung an und landet so in einem Los-Topf. Monatlich werden durch Losziehung einige Interessenten ausgewählt, die dann 28 Tage Zeit haben, den eigentlichen Antrag auf Förderung zu stellen. Wer keinen Zuschlag erhalten hat, kann im nächsten Monat erneut sein Interesse bekunden und an der Verlosung teilnehmen. Im Frühjahr 2026 gab es 17 Plätze bei 260 Interessenten.
  • Das Vorhaben muss - je nach Festlegung - innerhalb eines Zeitraumes von max. 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten durchgeführt werden.
  • Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids darf weder mit dem Vorhaben begonnen noch Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen werden.
  • In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse von Land, Bund oder EU genutzt werden. Öffentliche Darlehen und Bürgschaften können dagegen kombiniert werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderbedingungen und Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der NRW.BANK.