MID Digitale Sicherheit
Durch die fortschreitende Digitalisierung in Unternehmen gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Das Landesprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Baustein “Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Aktueller Hinweis: Die aktuelle Haushaltslage des Landes NRW erfordert eine Fokussierung im Förderangebot. Daher gelten u.a. ab dem 01. Juli 2025 folgende neue Loszahlen: MID-Digitale Sicherheit - 16 Anträge pro Monat
Aktueller Hinweis: Die aktuelle Haushaltslage des Landes NRW erfordert eine Fokussierung im Förderangebot. Daher gelten u.a. ab dem 01. Juli 2025 folgende neue Loszahlen: MID-Digitale Sicherheit - 16 Anträge pro Monat
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:
- Zuschüsse Organisation
Durchführung einer Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durch ein externes Unternehmen und Ergreifung von Maßnahmen, um die erkannten Schwachstellen zu beheben. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt. - Zuschüsse Faktor Mensch
Schulungen für Mitarbeitende um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden (z.B. zu IT-Sicherheitsbeauftragten) - Zuschuss Hard-/Software für den IT-Basisschutz
Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Ausgaben für Wartungs-, Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse geleistet werden und bereits vor dem Ablauf von zwölf Monaten mit dem Projektabschluss eingereicht werden.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden sich in den FAQ und in der Förderbekanntmachung.
Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 Euro
- Förderquote 50 Prozent bei Kleinst- und kleinen und mittleren Unternehmen
Welche Unternehmen können MID-Digitale Sicherheit beantragen?
- Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Weitere Informationen
- „Losverfahren“: jeden Monat wird ein verfügbares Förderkontingent unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben. Voraussetzung ist, dass die Anzahl der Teilnehmenden die Höhe der verfügbaren Förderungen pro Monat übersteigt und damit eine faire, auf Zufall-basierte Vergabe ermöglicht werden muss. Die Ziehung erfolgt monatlich. Die Termine werden im Förderportal veröffentlicht. Die durch das Losverfahren ausgewählten Unternehmen werden im Anschluss an die Losung für das Antragsverfahren freigeschaltet und erhalten die Zugangsdaten, mit denen sie einen Antrag im Förderportal stellen können. Die Bereitstellung von Zugangsdaten stellt keine automatische Förderzusage dar.
- Durchführungszeitraum: sechs, neun oder zwölf Monate
- Die Bearbeitungszeit eine Antrages wird mit 4 – 6 Wochen angegeben.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Webseite: Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten: FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Beantragung MID Digitale Sicherheit: Antragstellung