Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
Durch die fortschreitende Digitalisierung in Unternehmen gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Das Landesprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Baustein “Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Aktueller Hinweis: Das Programm ist Anfang 2026 vom Projektträger Jülich zur NRW.Bank übertragen worden.
Aktueller Hinweis: Das Programm ist Anfang 2026 vom Projektträger Jülich zur NRW.Bank übertragen worden.
Eckpunkte zu MID -Digitale Sicherheit
- Zuschuss einheitlich 50% der förderfähigen Investitionskosten, max. 15.000 €
- Für KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- Fördert Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit im Unternehmen
- Vergabe im Losverfahren (s.u.)
- Fördergeber: Land NRW
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in Ihrem Unternehmen finanzieren wollen. Gefördert werden Maßnahmen in den drei sich ergänzenden Schwerpunkten, die beliebig kombiniert werden können:
- Schwerpunkt A – Analyse des IST-Zustandes in der Organisation: IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen
- Schwerpunkt B – Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen: Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden
- Schwerpunkt C – Software und Hardware für den IT-Basisschutz: Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und Erwerb von Firewall-Lösungen bzw. entsprechender Lizenzen sowie deren Installation
Wie hoch ist die Förderung?
- Es gilt eine Förderquote von 50 Prozent.
- Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro
- Die minimale Fördersumme (Bagatellgrenze) beträgt 4.000 Euro. Das bedeutet, dass ein gefördertes Projekt ein Volumen von mindestens 8.000 Euro aufweisen muss, um förderfähig zu sein.
Welche Unternehmen können MID-Digitale Sicherheit beantragen?
- Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Was ist beim Programm noch zu beachten?
- „Da das Interesse am Programm viel größer als die zur Verfügung stehenden Mittel sind, erfolgt die Vergabe im “Losverfahren”: Zunächst meldet man in einem Online-Portal sein Interesse an einer Förderung an und landet so in einem Los-Topf. Monatlich werden durch Losziehung einige Interessenten ausgewählt, die dann 28 Tage Zeit haben, den eigentlichen Antrag auf Förderung zu stellen. Wer keinen Zuschlag erhalten hat, kann im nächsten Monat erneut sein Interesse bekunden und an der Verlosung teilnehmen. Im Januar 2026 gab es 17 Plätze bei 170 Interessenten.
- Das Vorhaben muss - je nach Festlegung - innerhalb eines Zeitraumes von max. 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten durchgeführt werden.
- Vor Erhalt des Zuwendungsbescheids darf weder mit dem Vorhaben begonnen noch Vereinbarungen mit beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen werden.
- In einem Zeitraum von zwei Jahren kann das Teilprogramm von einem Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.